Seit rund 200 Jahren ist das Kaminfegerwesen im Kanton Solothurn monopolisiert. Das Kantonsgebiet ist in elf Kreise aufgeteilt, in denen ausgewählte Kaminfegermeister ein fixes, nicht frei erweiterbares Gebiet betreuen. Für Gebäudeeigentümer, die ihre Feuerungsanlagen regelmässig kontrollieren lassen müssen, bedeutet dies, dass sie den Kaminfeger nicht frei wählen können.
Dieses Monopol wird es ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr geben. Mit dem Regierungsrat war der Kantonsrat von links bis rechts einig, dass die geltenden Gebietsmonopole nicht mehr zeitgemäss seien. Sie erschwerten den Kaminfegermeistern eine effiziente Betriebsführung und engten die Wahlfreiheit unnötig ein.
Eigenverantwortung der Hausbesitzer
Mit der Gesetzesänderung werden die Eigentümer auch für den Unterhalt von Heizanlagen selber verantwortlich. Das berge eine gewisse Gefahr, dass einzelne Eigentümer ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen würden und die Brandgefahr zunehmen könnte, warnte Angela Kummer (SP, Grenchen).
Diese Befürchtung ist aus Sicht der FDP jedoch unbegründet. Wer die Heizung nicht kontrollieren lasse, werde im Schadenfall mit einer Kürzung der Versicherungsleistung oder gar einem Strafverfahren rechnen müssen, betonte Anita Panzer (FDP, Feldbrunnen). Es sei wie beim Auto: «Mit meinem Auto gehe ich ja auch regelmässig in den Service, weil mir die Sicherheit wichtig ist.»
Aargau hält am Monopol fest
Mit der Abschaffung des Kaminfeger-Monopols liegt Solothurn im nationalen Trend. Bereits neun Kantone haben das Monopol gekippt. Und weitere kommen dazu. So hat etwa am Mittwoch die Regierung von Nidwalden vorgeschlagen, das Monopol ebenfalls abzuschaffen.
Dem Trend verweigert hat sich der Aargau. Dort bleibt das Kaminfeger-Monopol vorläufig bestehen. Das Kantonsparlament hatte die Aufhebung des Kaminfegermonopols 2013 bachab geschickt.