In der ersten Lesung in der Septembersession gab es im St. Galler Kantonsrat nach einer längeren Debatte über ein kantonales Verhüllungsverbot ein knappes Resultat: Mit 59 gegen 54 setzten sich die Befürworter von CVP und SVP gegen den Widerstand von FDP, GLP, Grünen und SP durch.
Damit wurde eine komplexe Vorschrift beschlossen: Konkret soll im Kanton St. Gallen künftig bestraft werden, wer im öffentlichen Raum eine Gesichtsverhüllung trägt, sofern die Person damit «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet». Ob eine solche Bedrohung oder Gefährdung vorliege, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden.
Debatte vor der Schlussabstimmung
Kurz vor dem Entscheid begann die Debatte nochmals mit ähnlichen Argumenten wie bei der ersten Lesung: Der Sprecher der FDP stellte etwa fest, die Fraktion lehne «Gesetze für die Galerie» ab. Verhüllte Frauen sehe man im Kanton St. Gallen höchstens auf Plakaten des Textilmuseums, hiess es aus der SP-Grüne-Fraktion.
Der SVP-Sprecher betonte hingegen, das Gesetz habe «eine klare präventive Wirkung». Der CVP-Sprecher erklärte, eine Ausdehnung des bisherigen Vermummungsverbots ergebe Sinn. Damit werde ein Bedürfnis der Bevölkerung aufgenommen.
Regierungsrat Fredy Fässler (SP) stellte fest, dass der Gesetzesartikel nicht einmal ein Burkaverbot sei. «Machen sie nicht derart unnötige und unwirksame Gesetze», verlangte er.
Nach diesen Voten beschloss der Kantonsrat mit 57 gegen 55 Stimmen bei zwei Enthaltungen das Verhüllungsverbot und bestätigte damit den Entscheid der ersten Lesung.