Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag einen Vorstoss der SVP erheblich erklärt. Eine «pfefferscharfe Umsetzung» sei versprochen worden, begründete SVP-Kantonsrat Michael Riboni die Motion: «Erste Zahlen lassen aber leider auf das Gegenteil schliessen.»
Nicht einverstanden ist die SVP bekanntlich mit der Härtefallklausel. Diese erlaubt es Richtern, in eigener Kompetenz von einem Landesverweis abzusehen, auch wenn der Verurteilte eine so genannte Katalog-Tat beging. Zu diesen gehören etwa Delikte gegen Leib und Leben oder Sozialhilfemissbrauch.
Liste im Internet
Die Zuger Bevölkerung habe ein Recht darauf zu wissen, wie die Initiative umgesetzt werde, sagte Riboni weiter. Gegen Transparenz hatte am Donnerstag keine Partei grundsätzlich etwas einzuwenden. Man dürfe nur nicht vergessen, dass hinter jeder Zahl ein Mensch mit einer Biografie stecke, gab die ALG zu bedenken.
Das Obergericht wird nun jedes Jahr eine Liste mit den ausgesprochenen Landesverweisen und der Zahl der Härtefälle erstellen. Diese Liste wird erstmals Anfang 2019 auf der Website des Obergerichtes und auf der Website des Migrationsamts aufgeschaltet.