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Keine versuchte Tötung Zürcher Stadtpolizist freigesprochen

  • Das Zürcher Bezirksgericht hat einen 33-jährigen Stadtpolizisten vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung freigesprochen.
  • Er hatte 2015 elf Schüsse auf einen Äthiopier abgegeben, weil dieser mit einem Fleischmesser auf ihn und seine Polizei-Kollegen zuging.
  • Für den Richter waren die Aussagen der beteiligten Polizisten glaubwürdig und ihre Todesangst «plausibel».

Es gibt laut dem Gericht keinen Hinweis darauf, dass sich die Beteiligten in ihren Aussagen abgesprochen haben, wie es vom Geschädigtenvertreter behauptet wurde.

Was genau geschah

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Der Äthiopier war an einem Sonntagmorgen im Jahr 2015 mit einem 25 Zentimeter langen Fleischmesser in Zürich-Wiedikon unterwegs. Eine Polizeistreife wurde auf den Mann aufmerksam und wollte ihn zusammen mit einer weiteren Streife kontrollieren. Insgesamt waren fünf Polizisten vor Ort. Die Situation eskalierte innert kürzester Zeit.

Der Äthiopier ging sofort auf die Polizisten los und rief «kill me, kill me». Zwei von ihnen zogen ihre Waffe und gaben insgesamt 13 Schüsse ab, wobei das Opfer von sechs Kugeln getroffen wurde. Elf der 13 Kugeln stammten aus der Waffe des Beschuldigten, der sich ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr genau an den Ablauf der Auseinandersetzung erinnern kann oder will.

Der Mann habe überhaupt nicht auf die Schüsse reagiert, auch nicht auf den Pfefferspray, so der Polizist. Stattdessen habe er mit dem Messer einen Satz auf ihn zu gemacht. «Es war er oder ich, da entschied ich mich, zu schiessen.»

Dass sich die Polizisten aufgrund ihrer Panik im Nachhinein nicht mehr an jedes Detail des Gerangels erinnern konnten, sei verständlich. Die Polizisten seien unter massivem Stress gestanden, so der Richter weiter.

Unsere Polizisten sind keine Rambos, keine Kampfmaschinen. Die Polizisten waren in dieser gefährlichen Situation genauso überfordert wie jemand, der nicht in der Polizeischule war. Kein Lehrbuch kann einen darauf vorbereiten.
Autor: Richter bei der Urteilsverkündung

Das Gericht folgte damit dem Staatsanwalt, der ebenfalls einen Freispruch forderte – eine Seltenheit in einem Strafverfahren. «Ist es so offensichtlich, dass die Beweislage nicht ausreicht, ist die Staatsanwaltschaft geradezu verpflichtet, einen Freispruch zu fordern», erklärte der Ankläger diese Besonderheit.

Er stellte die Untersuchung anfänglich ein. Der angeschossene Mann rekurrierte aber bis vor Bundesgericht und erhielt Recht. Das Bundesgericht entschied, dass der Staatsanwalt ermitteln müsse. Es sei nicht klar, ob dieser Waffeneinsatz wirklich rechtmässig gewesen sei.

«Polizist schiesst auf dunkelhäutigen Mann»

Der Anwalt des Äthiopiers kritisierte ironisch die für den Polizisten «wohlwollende Untersuchungsführung». Die Justiz sei von Anfang an der Meinung gewesen, dass die Schüsse gerechtfertigt gewesen seien. «Aber auch Polizisten können sich rechtswidrig verhalten.» Das sehe man an den jüngsten Vorfällen in den USA.

Den Zusammenhang mit der Polizeigewalt in den USA herzustellen, kam beim Polizisten-Anwalt schlecht an. «Dieser Fall birgt natürlich die Gefahr, dass er politisiert wird, weil ein Polizist auf einen dunkelhäutigen Mann geschossen hat.» Doch das sei völlig daneben, darum gehe es hier wirklich nicht.

Nicht mehr auf der Strasse im Dienst

Gegen den Äthiopier wurde daraufhin ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet. Das Bezirksgericht sprach ihn 2016 aber vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung frei und verordnete eine ambulante Therapie. Der Mann leidet an einer schizophrenen Psychose und war zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig. Er sagte aus, ein intensiver Geruch habe ihn zu dieser Tat angetrieben.

Der Beschuldigte arbeitet nach wie vor bei der Stadtpolizei, allerdings nicht mehr «auf der Strasse», sondern bei der digitalen Forensik, weil er ursprünglich eine Ausbildung zum Informatiker absolviert hatte. Die Versetzung an den Computer habe nichts mit dem Vorfall zu tun, sagte er. «Das war schon immer mein Ziel.»

Regionaljournal Zürich Schaffhausen 17:30 Uhr ; 

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