Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat ein Strafverfahren gegen eine Berner Baufirma eingestellt. Der Entscheid der Staatsanwaltschaft sei inzwischen rechtskräftig, sagt Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern. Er bestätigt damit eine Meldung der Zeitung «Der Bund». Die Strafuntersuchung ging auf eine Anzeige von Privatpersonen zurück.
Verwaltungsgericht stellte Illegalität fest
Dass die Baufirma in Rubigen jahrelang illegal Kies abbaute, stellte im März dieses Jahres das bernische Verwaltungsgericht fest. Es schrieb in seinem Urteil, ein Entscheid des früheren Konolfinger Regierungsstatthalters und eine Gewässerschutzbewilligung späteren Datums stellten keine Kiesabbaubewilligung dar.
Die Firma hatte sich auf diese Entscheide berufen. Sie machte auch geltend, verschiedene Behörden hätten den Konolfinger Statthalterentscheid stets als Kiesabbaubewilligung verstanden. So stellte sich etwa die Gemeinde Rubigen hinter den Kiesabbau.
Seit 2015 gibt der Kies zu reden
Laut «Bund» findet die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, die Baufirma habe weder fahrlässig gehandelt noch das Gesetz vorsätzlich verletzt. Der Firma könne in strafrechtlicher Hinsicht kein Vorwurf gemacht werden. Der Zeitung liegt gemäss eigenen Angaben die Verfügung der Staatsanwaltschaft vor.