Lohndumping und Schwarzarbeit ist gerade in der Grenzregion Basel ein heikles Thema. Damit Firmen nicht einfach Löhne drücken oder Arbeiter ausnützen können, werden sie in vielen Branchen kontrolliert. Ausgerechnet in diesem Bereich gibt es aber im Baselbiet zwei Affären.
Die beiden Affären
Die Affäre um die Kontrolle der Schwarzarbeit: Hier richteten sich Vorwürfe an die Baselbieter Wirtschaftskammer und die Gewerkschaften. Beide Sozialpartner haben sich zusammen getan, um im Auftrag des Bundes und des Kantons auf Baustellen zu kontrollieren, ob schwarz gearbeitet wird. Weil jedoch nach Einschätzung von Bund und Kanton im Jahr 2014 viel zu wenig Kontrollen stattgefunden haben, verlangen Bund und Kanton den Grossteil ihres Geldes zurück. Die Sozialpartner bestreiten diesen Vorwurf. Das Verfahren ist vor einem Schiedsgericht hängig.
In diesem Fall untersucht aber auch die Baselbieter Staatsanwaltschaft. Diese hat letzte Woche bekannt gegeben, dass sie einen Teil ihrer Untersuchungen eingestellt hat. Ein Betrug gegenüber dem Kanton habe man nicht festgestellt, weil keine Arglist, also böswillige Absicht, vorgelegen sei und der Kanton «grundlegendste Vorsichtmassnahmen» nicht beachtet habe, als er mit der Schwarzarbeitskontrollstelle von Gewerkschaften und Wirtschaftskammer einen Leistungsvertrag abgeschlossen habe.
Ermittelt wird jedoch weiterhin gegen zwei leitende Angestellte des Kantons. Dabei geht es genau um die Frage, ob sie sich schuldig gemacht haben, weil sie eben solch «grundlegendste Vorsichtsmassnahmen» nicht getroffen haben. Inzwischen hat in diesem Verfahren ein ehemaliger hochrangiger Angestellter ausgesagt und Regierungsrat Thomas Weber belastet. Dieser habe zugelassen, dass die Wirtschaftskammer den Leitungsauftrag mit dieser Schwarzarbeitskontrollstelle diktiert habe. Der Basebieter Staatsanwalt tritt jetzt in den Ausstand, weil er aufgrund seiner Position befangen sei. Ein ausserordentlicher Staatsanwalt soll in diesem Fall nun jedoch untersuchen, ob sich Regierungsrat Thomas Weber (SVP) strafbar gemacht haben könnte.
Affäre Nummer zwei
Auch in der zweiten Affäre um die Gesamtarbeitsverträge und Lohndumping ist Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber involviert. Seine eigenen Juristen haben Weber nämlich davor gewarnt haben, dass er sich in diesem Fall wegen Begünstigung strafbar gemacht haben könnte. Dies weil er an einer Sitzung teilnahm, an der mit Vertretern von Gewerkschaften und Wirtschaftskammer über strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Gesamtarbeitsvertrag der Maler und Gipser diskutiert wurde. Weber weist diese Vorwürfe zurück.
Im Fokus dieser Affäre stehen aber auch hier die Gewerkschaften und die Wirtschaftskammer. Sie sollen über Jahre unrechtmässig Gelder bei allen Malern und Gipsern und Firmen Zwangsabgaben einkassiert haben für die Kontrolle der Vorgaben der Gesamtarbeitsverträge. Zu diesem Schluss kommt die zuständige Behörde beim Kanton, das kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga).
Die Frage die sich stellt: Hat es eine Grundlage gegeben für Zwangsabgaben für alle Betriebe deren Angestellte in diesen Branchen von 2010 bis 2017 oder nicht? Natürlich habe es dies gegeben, sagen Gewerkschaften und Wirtschaftskammer übereinstimmend. Es habe in dieser Zeit einen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag gegeben. Dieser Fall liegt nun bei der Staatsanwaltschaft, denn das Kiga hat wegen Verdacht auf Betrug und Urkundenfälschung eine Strafanzeige eingereicht. Die Staatsanwaltschaft muss jetzt entscheiden, ob sie auch in diesem Fall eine Strafuntersuchung eröffnen muss oder nicht.