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Umkleidezeit soll Arbeitszeit sein (17.1.2019)
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 17.01.2019. Bild: Keystone
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Konflikt spitzt sich zu Umkleidezeit in den Zürcher Spitälern soll als Arbeitszeit gelten

Was der VPOD angedroht hat, ist nun Tatsache: Er reicht Klage ein, weil die Umkleidezeit bezahlt werden soll.

Wer in einem Zürcher Spital arbeitet, hat die Pflicht, vor Arbeitsbeginn seine Alltagskleidung gegen frisch gewaschene Spitalkleidung einzutauschen. Dafür müssen die Angestellten fünf bis zehn Minuten vor Schichtbeginn einberechnen. Die bezahlte Zeit beginnt nämlich erst dann, wenn sie in Spitalkleidung auf der Station sind.

Dagegen wehrt sich die Gewerkschaft VPOD. Sich umziehen gehöre zur Arbeitszeit, fordert die Gewerkschaft, denn diese zehn Minuten pro Tag in der Garederobe machen über das ganze Jahr gesehen zwei Wochen aus. Bereits im Herbst 2018 drohte die Gewerkschaft den Spitälern deshalb mit dem Rechtsweg.

Der Konflikt spitzt sich zu

Die Drohung wird nun konkreter, der VPOD hat die ersten Schritte für eine Klage gemacht. «Ja», sagt Roland Brunner, Sekretär VPOD Zürich gegenüber dem Regionaljournal Zürich Schaffhausen, «es wird Klagen geben!» Der VPOD habe bereits rund 120 Vollmachten von Angestellten bekommen, um handeln zu können.

Erste Schritte für eine Klage sind eingeleitet

Der VPOD hat beim Gericht Eingaben gemacht, damit die Lohnforderungen nicht verjähren. Sollte es nämlich tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen, dann dauert das sehr lange. Lohnforderugen können aber nur für fünf Jahre zurück gemacht werden.

Der Streit, ob die Umkleidezeit zur Freizeit oder zur Arbeitszeit gehöre, ist lanciert. Für den VPOD ist die Rechtslage klar. Er bezieht sich auf die Richtlinien des SECO, das Staatssekretariat für Wirtschaft. Und dort heisse es, Umkleidezeit sei Arbeitszeit, wenn für die Arbeit spezielle Kleidung nötig sei. Falls es zu einem gerichtlichen Urteil im Kanton Zürich kommt, dann könnte dieses Urteil für die ganze Schweiz wegweisend sein.

Die Schulthess Klinik hat sich bewegt

Die Zürcher Spitäler sind auf die Forderung des VPDO bisher nicht eingegagen - ausser die Schulthess Klinik. Diese bezalt ab 2019 15 Minuten Garderobenzeit. Der VPOD lässt auch den anderen Spitälern einen Spalt in der Türe offen und hofft auf eine aussergerichtliche Einigung.

Dass der VPDO das Thema im Herbst 2018 aufgegriffen hat, ist kein Zufall. Am Zürcher Universitätsspital ist es auf Anfang 2019 zu einem Systemwechsel bei der Kleiderausgabe gekommen. Neu werden die Kleider nämlich automatisch ausgegeben. Dies stösst beim Personal auf Widerstand, weil längere Wartezeiten möglich sind.

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