Noch immer war der Reiseveranstalter STA Travel beliebt bei Studentinnen und Studenten. War er doch früher als Schweizerischer Studentenreisedienst (SSR) bekannt. Auch ein Student und Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» hatte für das Jahr 2020 bei STA Travel eine Rundreise durch Costa Rica gebucht. Dann kam Corona und die Reise fiel ins Wasser.
Der Kunde entschied sich, die Reise weder um ein Jahr zu verschieben, noch einen Gutschein zu akzeptieren. Er wollte seine Anzahlung von knapp 2000 Franken zurückerstattet. STA Travel teilte ihm mit, dass es etwas dauern könnte. Doch aus der Rückerstattung wurde dann gar nichts, im Gegenteil: Es kam noch schlimmer. Im September 2020 meldete das Unternehmen Insolvenz an. Konkurs. Ende. Aus.
Keine Kommunikation von STA Travel
Aus den Nachrichten hatte der junge Mann vom Konkurs erfahren. Er meldete sich bei STA Travel und wollte wissen, wie es nun weitergeht. Er erhielt die Antwort, dass man es selbst nicht wisse und STA Travel sich wieder melden würde. Von da an hörte er nie mehr etwas vom Reiseanbieter.
Er und ganz viele weitere Kundinnen und Kunden machten sich selbst schlau im Internet und erfuhren, dass STA Travel Teilnehmer beim Garantiefonds ist. Bei dieser Stiftung sind Kundengelder abgesichert für den Fall, dass ein Reiseanbieter pleite geht.
Diethelm Keller Group: «Betroffene informiert»
«Espresso» wollte von STA Travel wissen, was die Verantwortlichen zum Vorwurf der schlechten Kommunikation sagen. Auskunft gibt die Diethelm Keller Group, deren Tochterfirma STA Travel war.
«Diethelm Keller Group ist eine Holding Company, die weltweit an diversen Firmen Anteile hält. Diese sind juristisch unabhängig und agieren auch am Markt eigenständig. Nach unserem Kenntnisstand wurden die durch die STA Insolvenz betroffenen Kunden in der Schweiz darüber informiert, dass sie sich betreffend Anzahlungen von Pauschalreisen bei dem besonders dafür eingerichteten Garantiefonds melden sollten. Zudem wurde dies auch in den Medien bekannt gegeben.»
Garantiefonds ist heillos überlastet
Etwa 1100 Anträge von STA-Kunden seien bisher eingegangen, erklärt Geschäftsführer Marco Amos gegenüber «Espresso». Drei Mitarbeiter könnten sich beim Garantiefonds um die Dokumente und Anträge kümmern, man habe noch Unterstützung erhalten durch Angestellte der Ombudsstelle. «Ich verstehe, dass Kunden langsam unruhig werden. Wir brauchen aber die Zeit.» Man habe selten mit so grossen Konkursfällen zu tun wie STA Travel einer sei. Komme dazu, dass der Fall speziell komplex sei. Der Reiseanbieter habe den Konkurs schlecht vorbereitet, Kontaktdaten und Dokumente seien schwer zu bekommen gewesen.
Amos rechnet damit, dass rund drei Millionen Franken für Rückerstattungen im Sinne des Pauschalreisegesetzes aus dem Garantiefonds an STA-Kunden fliessen werden. Was es dabei leider weiterhin brauche, sei Geduld und Vertrauen. «Wir sind keine profitorientierte Gesellschaft, wir sind keine Versicherung», der Garantiefonds arbeite als Stiftung auf Basis des Pauschalreisegesetzes und müsse dessen Anforderungen erfüllen.
Geschichte und Zweck des Garantiefonds
Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche wurde als Stiftung gegründet, um dem Pauschalreisegesetz von 1994 zu entsprechen. Das Gesetz bezog sich nur auf Pauschalreisen. Für den Fall, dass ein Reisebüro Konkurs geht, sollen dadurch Kundengelder abgesichert sein. Jedes Reisebüro muss sich einem der fünf Kundengeldabsicherungen anschliessen.
Es muss eine Garantiesumme hinterlegen, bei grösseren Unternehmen sind das beim Garantiefonds 500’000 Franken. Dazu kommen Jahresgebühren, welche das Vermögen des Garantiefonds bilden und angelegt werden.