Die Vorgeschichte: Unsicherheit hatte sich im Dezember unter Patientinnen und Patienten im Fürstentum und im St. Galler Grenzgebiet breit gemacht, nachdem sich die Ärztekammer und die Krankenkassen komplett überworfen hatten. Die Mediziner weigerten sich, die neuen Verträge zur Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu akzeptieren. Die Patienten, die einen Arzt zwecks ambulanter Behandlung aufsuchten, wussten seit Anfang Jahr nicht mehr, wohin mit der Arztrechnung.
Die Einigung: Ärzte und Regierung verhandelten über eine mögliche Lösung. Die Regierung ändert nun die von den Ärzten kritisierte Verordnung. Am Mittwochabend folgte die Vollversammlung der Ärztekammer dem Vorstand und lenkte ein. Das bedeutet, dass der Weg frei ist für neue Verträge zur Leistungsabrechnung über die Obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Die Auswirkung: Im Fürstentum kommt rückwirkend per Anfang Jahr das Schweizer Tarifsystem Tarmed zur Anwendung. Damit werden Arztrechnungen von Schweizer Patienten im Fürstentum Liechtenstein auch wieder von den Krankenkassen bezahlt.