Das Smartphone fällt zu Boden, die Waschmaschine steigt aus: Der Hersteller der Waschmaschine schickt einen Monteur vorbei, das Handy bringt man in den Laden. In beiden Fällen lautet die Diagnose: Eine Reparatur lohnt sich nicht, kaufen Sie besser ein neues Gerät. Was die meisten dann auch tun. Diese Wegwerf-Mentalität kostet Geld und belastet die Umwelt.
Die EU-Kommission will deshalb ein Gesetz vorlegen, das festgelegt, dass Produkte einfacher repariert werden können.
Was ist das «Recht auf Reparatur»?
Das Gesetz soll unter anderen diese Punkte festlegen:
- Kundinnen und Kunden sollen beim Kauf über die Kosten von Ersatzteilen informiert werden, ob ein Gerät repariert werden kann und wie einfach oder schwer dies ist. In Frankreich ist dieser sogenannte «Reparatur-Index» seit 2021 obligatorisch.
- Unabhängige Werkstätten sollen besser auf Produkt- und Reparaturinfos zugreifen können.
- Ersatzteile sollen genormt sein und Hersteller verpflichtet werden, diese über einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen.
- «Endnutzer» sollen Zugang zu den wichtigsten Ersatzteilen erhalten, zum Beispiel Akku, Gehäuse, Kamera-Modul oder Display.
- Hersteller müssen Software-Updates eine bestimmte Zeit lang zur Verfügung stellen.
Bringt das was?
Dass es nicht reichen wird, den Herstellern vorzuschreiben, dass die Kunden ihre Geräte selber reparieren können müssen, zeigt dieses Beispiel: Apple hat vor kurzem in den USA aus eigener (Marketing-)Initiative das «Recht auf Reparatur» eingeführt. Wer es nutzt, wird Teil einer Realsatire.
Apple schickt der Kundin zwei Koffer zu, die vom Gewicht und der Grösse nicht in die Flug-Reisegepäck-Kategorie fallen. Die Koffer sind gefüllt mit Spezial-Werkzeug und kleinen Maschinen für bestimmte Reparatur-Schritte. Um an diese «Werkstatt» zu kommen, muss der Kunde 49 Dollar Miete berappen und 1200 Dollar Pfand hinterlegen, das weg ist, wenn der Koffer nicht innert sieben Tagen zurückgeschickt ist.
Apple hat das «Recht auf Reparatur» zwar erfüllt – nur wird dieses Recht wohl kaum jemand in Anspruch nehmen.
Ein Gesetz über das Recht auf Reparatur wird also nur greifen können, wenn auch Details geregelt sind, beispielsweise, dass für einfache Reparaturen gängige Werkzeuge genügen müssen oder Ersatzteile einen bestimmten Preis nicht überschreiten dürfen.
Handeln ginge schon jetzt
Unabhängig davon, ob, wann und in welcher Form ein Gesetz zum Recht auf Reparatur kommt, ist es schon heute möglich, vieles selber zu reparieren, zum Beispiel Akkus auszuwechseln (beachten: Der Garantieanspruch geht dabei verloren). Die Seite Ifixit gibt zu vielen Geräten eine exakte Anleitung. Smartphones, die einfach reparierbar sind, gibt es ebenfalls: Die sogenannten Fairphones fristen aber seit Jahren lediglich ein Nischendasein.
Eine aktuelle Studie zeigt, dass viele sich einen nachhaltigen Smartphone-Konsum wünschen, aber gegenteilig handeln. Fast die Hälfte der befragten Personen wollten im laufenden Jahr ein neues Gerät kaufen, im Schnitt besitzen sie ihr Smartphone nur knapp über 2 Jahre und etwa jeder Fünfte sogar nur ein Jahr. Ob eine bessere Reparierbarkeit bei Smartphones die Lust auf immer das neuste Gerät verringern kann, wird sich zeigen müssen.
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