Das Gericht hat am Mittwoch eine 23-jährige Frau schuldig gesprochen. Sie hatte ein Baby nach der Geburt im Keller getötet, das andere gebar sie später tot. Dafür muss sie nun ein Jahr ins Gefängnis – die restlichen 22 Monate sprach das Gericht bedingt aus, bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Der Fall geht auf Dezember 2015 zurück. Die damals 20-jährige Frau war im siebten Monat mit Zwillingen schwanger und befand sich in schwierigen persönlichen Umständen. Der Vater habe sich von ihr getrennt, weil sie eine Abtreibung verweigert habe, hatte sie vor Gericht gesagt. Aus Angst habe sie ihre Schwangerschaft vor ihren Eltern und ihrer Schwester, mit denen sie zusammenwohnte, verheimlicht.
Aus Überforderung oder aus Eigennutz?
Das erste Kind gebar sie alleine in der Badewanne und tötete es danach im Keller. Der Verteidiger argumentierte, sie habe es aus Überforderung und angestauter Frustration getan. Der Staatsanwalt dagegen warf ihr vor, sie habe berechnend und aus Eigennutz gehandelt. Das Gericht urteilte zwar auf Kindstötung – ein Tatbestand, der im Vergleich zu anderen Tötungsdelikten eine milde Strafe vorsieht. Mit einer Strafe von 34 Monaten ging das Gericht aber nahe an die mögliche Maximalstrafe von 36 Monaten.
Auch beim Tod des zweiten Kinds urteilte das Gericht auf Kindstötung – allerdings «durch Unterlassung». Ihr zweites Kind gebar die Frau erst über einen Tag später – es war bei der Geburt bereits tot. Der Staatsanwalt hatte ihr vorgeworfen, sie habe den Tod in Kauf genommen, indem sie keine ärztliche Hilfe gesucht habe. Der Verteidiger hielt entgegen, eine Hausgeburt sei keine Verletzung der elterlichen Fürsorgepflicht, und es sei nicht gesichert, dass das Kind mit medizinischer Unterstützung lebend zur Welt gekommen wäre. Dem widersprach das Gericht: Wenn die Beschuldigte nicht untätig geblieben wäre, wäre die Chance gross gewesen, dass der zweite Zwilling überlebt hätte, sagte die Gerichtsvorsitzende.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.