Seit 2010 ist der Kanton Aargau der grösste Beitragszahler im Interkantonalen Kulturlastenausgleich zu Gunsten der Kantone Zürich und Luzern. Der Aargau finanziert damit grosse Kulturinstitutionen in den beiden Städten: Schauspielhaus oder Tonhalle in Zürich, Theater und Sinfonieorchester und KKL in Luzern.
Nun haben sich die sechs beteiligten Kantone auf neue Zahlen für die Jahre 2016 bis 2018 geeinigt (vgl. Tabelle). Dabei fallen zwei Dinge auf:
- Der Kanton Aargau bezahlt insgesamt weniger: Gut 5,6 Millionen statt wie bisher 5,9 Millionen Franken
- Der Kanton Aargau überweist dem Kanton Luzern 250'000 Franken mehr, dafür sinkt der Beitrag an Zürich
Beiträge im Kulturlastenausgleich (in Millionen Franken)
Es gibt zwei Gründe, warum der Kanton Luzern mehr Geld erhält:
- Erstens zeigen die Besucherzahlen, dass mehr Aargauerinnen und Aargauer in Luzern Konzerte und Theateraufführungen besucht haben.
- Zweitens hat aber auch der Kanton Luzern 2014 und 2015 seine Subventionsbeiträge an die eigenen Kulturhäuser erhöht.
Der Vertrag zwischen den Kantonen regelt, dass sich die ausserkantonalen Kulturbeiträge auch an den Subventionen der Standortkantone orientieren. Wenn Luzern seiner Kultur mehr Geld gibt, dann muss auch der Aargau mehr Geld geben.
Knacknuss «Automatismus»
Dieser Automatismus im Vertrag ist umstritten. Erst kürzlich hatte der Aargauer Grosse Rat deshalb per Postulat von der Regierung verlangt, dass sie den Interkantonalen Kulturlastenausgleich neu verhandeln soll. Die beteiligten Kantone wollen diesen Aargauer Wunsch nun «eingehend diskutieren», wie es in der Mitteilung der regierungsrätlichen Konferenz am Freitag heisst.
Der Vorstoss der Aargauer FDP hatte viel zu reden gegeben: Ursprünglich wollten die Freisinnigen den Kulturlastenausgleich sogar kündigen. Sie haben sich dann aber für den schwächeren Prüfungsantrag entschieden, der vom Parlament auch überwiesen wurde.
Aargau fordert einen neuen Vertrag
Auch der Aargauer Kulturchef Thomas Pauli erachtet es in einem Gespräch mit Radio SRF als problematisch, dass steigende Betriebsbeiträge oder Investitionen von den Nachbarkantonen automatisch mitfinanziert werden müssen, notabene ohne dass der Aargau dabei ein Mitspracherecht habe.
Man orientiere sich bei den Verhandlungen am Modell der Ostschweizer Kantone: Diese bezahlen zwar ebenfalls Beiträge an das Theater in St. Gallen, davon ausgenommen sind aber zum Beispiel Investitionen in die Theatergebäude. Über diese entscheidet der Standortkanton selber, muss sie aber auch selber bezahlen.