Die Geschichte: Das Innerrhoder Kantonsparlament hat im März 2015 den Richtplan angepasst und damit die Energiezukunft eingeläutet. Vier Gebiete würden sich für Windparks eignen – auf der Honegg sei das Potential zwar am geringsten, dafür sei das Gebiet aus landschaftsschützerischer Sicht am besten geeignet, hiess es damals. Die Appenzeller Wind AG hat daraufhin eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen.
Der aktuelle Stand: Die Standeskommission hat nun ein Landschaftsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kommt zum Schluss, dass die Hofegg aus Sicht des Landschaftsschutzes ungeeignet ist für einen Windpark.
Und so geht es weiter: Die Innerrhoder Regierung unterstellt den geplanten Windpark einem Einwendungsverfahren. Innert 30 Tagen können die Anwohner ihre Einwände vorbringen. Danach werden Regierung und Kantonsparlament nochmals über die beiden geplanten Windräder diskutieren. Bei einem positiven Entscheid müsste ein kantonaler Nutzungsplan ausgearbeitet werden, erst dann könnte das Baubewilligungsverfahren eingeleitet werden.