Bisher: Bis jetzt hat der Bund lediglich vorgeschrieben, wie hoch ein Hochstamm-Obstbaum mindestens sein muss (Steinobst: 1,2m, übrige Obstbäume: 1,6m) und wie viele Seitentriebe er oberhalb der Stammhöhe haben muss (drei).
Neu: In der neuen Direktzahlungsverordnung wird nun vorgeschrieben, was unter «fachgerechter Baumpflege» zu verstehen ist. Neu müssen die Obstbauern für einen korrekten Aufbau der Baumkrone sorgen, die Bäume fachgerecht schneiden und dafür sorgen, dass die Wurzeln vor Mäusen geschützt sind.
Reaktionen: Die neue Verordnung ist noch bis Mitte Mai in der Vernehmlassung. Beim Kanton Thurgau wird sie begrüsst, wie Obstbau-Experte Urs Müller sagt. Auch der Schweizer Obstverband und Hochstamm Suisse stehen hinter den neuen Regeln.