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Wie die Kantonsräte über Uber gestritten haben
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 10.12.2018. Bild: Keystone
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«Lex Uber» für Kanton Zürich Das neue Taxigesetz nimmt Uber an die kurze Leine

Zürcher Uber-Fahrerinnen und -Fahrer müssen sich neu beim Kanton melden und mit einer Plakette gekennzeichnet sein.

Es war eine Langstrecken-Debatte im Zürcher Kantonsparlament, die sich über drei Sitzungen hinzog. Am Montag hat der Rat nun das neue Taxigesetz verabschiedet. Es sieht vor allem für Fahrdienste wie Uber strengere Vorschriften vor.

Autos, die für Fahrdienste wie Uber arbeiten, müssen mit einer Plakette als solche gekennzeichnet sein. Ausserdem müssen sie sich beim Kanton anmelden.

Eine Hand hält ein Handy, auf dem Display erscheint die App von Uber. Am Boden steht in gelber Schrift "Taxi".
Legende: Gleiche Regeln für Uber und Taxis: Im Kanton Zürich sollen Fahrdienste enger kontrolliert werden. Keystone

Unheilige Allianz setzt strengere Regeln durch

Möglich wird das, indem der Rat den Geltungsbereich des Zürcher Taxigesetzes ausweitet. Neu gilt das Gesetz auch für Limousinen, die Personen gegen Bezahlung befördern.

Damit hat sich eine unheilige Allianz durchgesetzt: SVP und SP spannten zusammen und wollten so «gleich lange Spiesse» für Taxis und Uber-Anbieter schaffen.

«Bürokratisches Monster»

Vergeblich warnten Vertreter der FDP und der Grünliberalen vor einer «Über-Uber-Reglementierung». Mit dem neuen Gesetz werde ein «bürokratisches Monster» geschaffen, das Innovationen verhindere.

Das letzte Wort in diesem Streit dürfte allerdings das Stimmvolk haben. Verschiedene Parteien sowie Vereinigungen wie «Pro Nachtleben» haben bereits angekündigt, dass sie das Referendum zum Taxigesetz ergreifen.

Die anderen Anpassungen im Taxigesetz waren weit weniger umstritten. Anders als es die Regierung in ihrem Entwurf vorsah, soll neu der Kanton ein zentrales Register über die Taxichauffeure führen und die Bewilligung erteilen. Der Regierungsrat wollte dies den Gemeinden überlassen.

Vorgesehen ist, dass dieses neue Gesetz befristet gelten soll für maximal 15 Jahre. Drei Jahre vor Ablauf soll dann der Kantonsrat erneut überprüfen, ob es noch aktuell und praxistauglich ist.

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