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Lokale Vorschriften Immer mehr Hunde, immer mehr Konflikte

Im Kanton St. Gallen gibt es immer mehr Hunde. Das birgt Konfliktpotenzial. Einige Gemeinden handeln – und stossen auf Widerstand.

In der Schweiz gibt es kein nationales Hundegesetz. Jeder Kanton hat seine eigenen Vorschriften. Im Kanton St. Gallen heisst es im Gesetz: «Hunde dürfen Mensch und Tier nicht gefährden und deren Eigentum nicht beschädigen».

Angeleinter Hund
Legende: 29'000 Hunde gibt es im Kanton St. Gallen. 2000 mehr als noch vor 10 Jahren. Keystone

Was in der Theorie endeutig tönt, erweist sich in der Praxis als weniger eindeutig. Gerade darüber, ob ein Hund an die Leine gehört oder nicht, gehen die Meinungen auseinander.

Von Ort zu Ort gibt es deshalb lokale Einschränkungen. In der Stadt St. Gallen zum Beispiel gilt im Wildpark Peter und Paul seit einem Jahr eine Leinenpflicht. Denn manche Hunde hätten regelrecht Jagd auf andere Tiere gemacht, sagt Parkwärterin Regula Signer.

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Hundeverbote sorgen immer wieder für rote Köpfe
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 23.08.2018. Bild: key
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 4 Sekunden.

Diese Leinenpflicht hat für Widerstand gesorgt. Der Kanton hat der Stadt aber recht gegeben.

«Hunde müssen täglich freien Auslauf haben»

Widerstand gab es auch in Wil, wo seit zwei Jahren eine Leinenpflicht für sämtliche Grünanlagen und Wälder gilt. Mit diesem Entscheid gebe es faktisch keinen Ort mehr, an welchem Hunde freien Auslauf hätten, hiess es von Seiten der Hundehalter.

Dabei heisse es in der eidgenössischen Tierschutzverordnung: «Hunde müssen täglich freien Auslauf haben». Die Beschewerde gegen die Leinenpflicht in Wil ist beim Kanton St. Gallen immer noch hängig.

«Hundeverbot in Schmerikon ist unverhältnismässig»

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Die Gemeinde Schmerikon hatte im Oktober 2017 ein Hundeverbot im Aabach-Delta erlassen. Damit sollte die Natur besser geschützt werden. Das St. Galler Gesundheitsdepartement hat nun über einen Rekurs entschieden: Die Massnahme sei unverhältnismässig und solle durch eine Leinenpflicht ersetzt werden. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 14 Tagen an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

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