Wenn ein Kind mit der Schule in ein Klassenlager reist oder einen Skitag verbringt, dann haben Eltern bisher meistens einen Beitrag dafür bezahlt. Das sei jedoch nicht korrekt, hat das Bundesgericht kürzlich entschieden.
Für obligatorische Schulveranstaltungen dürften grundsätzlich keine Beiträge verlangt werden, hielt das Gericht fest. Ausgenommen sind Beiträge an Verpflegungskosten. Für obligatorische Klassenlager dürfen diese laut Bundesgericht maximal 16 Franken pro Tag und Schüler betragen.
Einige Schulleitungen haben angerufen und gefragt, ob nun das geplante Skilager noch durchgeführt werden dürfe.
Dieses Urteil, das einen Fall im Kanton Thurgau betrifft hat bei den Luzerner Schulen ziemlich eingeschlagen. Er habe viele Reaktionen erhalten, sagt Charles Vincent, Leiter der Dienststelle Volksschulen im Kanton Luzern.
«Einige Schulleitungen haben angerufen und gefragt, ob nun das geplante Skilager noch durchgeführt werden dürfe», so Vincent. Hier habe man beim Kanton die Haltung: was bereits organisiert ist, kann stattfinden. Künftig gelte jedoch die Weisung des Bundesgerichts.
Springen die Gemeinden ein?
Der Kanton Luzern hat nun an die Schulen ein Merkblatt verschickt mit den Vorgaben des Bundesgerichts. Beim Kanton geht man davon aus, dass nun einige Schulen ihre Skitage oder Klassenlager ganz streichen, oder weniger weite Schulreisen machten.
Eine Möglichkeit sei, dass die Gemeinden einspringen und die wegfallenden Elternbeiträge übernähmen. Der Kanton Luzern macht im Merkblatt entsprechende Budgetempfehlungen pro Schüler.
Allerdings muss auch der Kanton Luzern selber über die Bücher. Bis jetzt machte er die Empfehlung, dass ein Maximum von 30 Franken pro Tag gelten soll für Elternbeiträge an ein Klassenlager. «Ein paar Schulen haben bisher sogar mehr verlangt», sagt Charles Vincent. Nun sollen mit dem Merkblatt überall die gleichen Regelungen gelten.
Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr