Die beiden kantonalen Spitalunternehmen Luzerner Kantonsspital (LUKS) und Luzerner Psychiatrie (lups) sollen in zwei Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Heute sind LUKS und lups öffentlich-rechtliche Anstalten. Die beiden Gesellschaften sollen zu 100 Prozent im Eigentum des Kantons Luzern bleiben - ein Aktienverkauf ist gesetzlich nicht möglich.
Wenn das Kantonsspital in eine AG umgewandelt wird, werde sich vor allem eines ändern: Der Verwaltungsrat des Spitals könne selber mehr bestimmen. Das heisse aber nicht, dass der Kanton nichts mehr zu sagen habe, sagt Hanspeter Vogler, Bereichsleiter im Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern. Die Regierung könne über die Eignerstrategie Einfluss nehmen.
Kooperation mit andern Spitälern
Die Regierung verspricht sich davon mehr Flexibilität, etwa in Hinblick auf eine Mehrheitsbeteiligung am Nidwaldner Kantonsspital. Der Kanton Luzern ist im Gesundheitsbereich mit Ob- und Nidwalden bereits Kooperationen eingegangen.
Wir sind jetzt quasi verlobt, aber das Ziel ist eine gemeinsame Unternehmung.
Es sei angedacht, dass die bisherige vertragliche Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Nidwalden (LUNIS) in eine Mehrheitsbeteiligung des LUKS am Nidwaldner Kantonsspital mündet.
Kritik von SP und Gewerkschaften
Die heutige Rechtsform beibehalten wollen dagegen die Luzerner Gewerkschaften und die SP. Ylfete Fanaj, SP-Fraktionschefin befürchtet, dass die Politik keine Mitsprache mehr habe.
Wenn wir uns alle vier Jahre zur Strategie der Eigner äussern können, dann ist das zu wenig Mitsprache.
Sie befürchtet ausserdem, dass sich die Arbeitsbedingungen für das Personal verschlechtern könnten, wenn der Arbeitgeber eine Aktiengesellschaft sei.
Auch die Luzerner Allianz für Lebensqualität will an der heutigen Rechtsform festhalten. Sie hatte im November 2016 die Gesetzesinitiative «Für eine sichere Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton Luzern» eingereicht. Regierung und Parlament lehnen die Initiative ab, sie kommt am 10. Juni vors Volk.