Im Gewerbepolizeigesetz soll festgeschrieben werden, dass Betriebe mit mehr als einer Person nur noch mit Bewilligung betrieben werden dürfen. Die Polizei soll die Etablissements jederzeit kontrollieren können. Für die Bewilligung müssen Mindeststandards erfüllt sein, vorgesehen sind etwa Notrufknöpfe. So steht es im Gesetzesentwurf, den die Luzerner Regierung am Dienstag veröffentlichte.
Kleinstbetriebe ohne Bewilligung
Als Resultat der Vernehmlassung verzichtet die Regierung auf die Bewilligungspflicht für Ein-Personen-Betriebe. Dort sei die Gefahr der Ausbeutung geringer, zudem könnten diese durch den bürokratischen Aufwand in die Illegalität gedrängt werden.
Die Bewilligungen werden für fünf Jahre ausgestellt. Die Gebühr beträgt je nach Betriebsgrösse zwischen 200 und 4000 Franken. Bei Verstoss gegen die Bewilligungspflicht droht eine Busse von bis zu 20'000 Franken. Keine Bewilligung erhalten Personen, die wegen Menschenhandels oder Förderung der Prostitution bestraft sind.
Kameras und Notrufknöpfe
Um ein Sexgewerbe betreiben zu dürfen, müssen weitere Bedingungen erfüllt sein: etwa Rückzugsmöglichkeiten für Sexarbeitende und eine maximale Provision von 40 Prozent des Entgelts für den Betrieb. Ausserdem müssen die Betriebe Eingangskameras sowie Notrufknöpfe in den Zimmern gegen gewalttätige Kunden montieren.
Das Geschäft geht jetzt an den Kantonsrat. Im Vernehmlassungsverfahren begrüssten sämtliche Teilnehmer mit Ausnahme der Grünen eine Bewilligungspflicht. Die Partei erachtet diese als kontraproduktiv.