Darf ein Choreograf einer Tänzerin in der Probe an den Hintern fassen? Oder eine Dirigentin den Sänger mit «Darling» ansprechen? Gerade ein Kulturbetrieb wie das Zürcher Opernhaus bewegt sich in einem sensiblen Bereich rund um das Thema sexuelle Belästigung.
Der Kaufmännische Direktor, Christian Berner, sieht das Opernhaus deshalb in der Pflicht: «In der Oper und im Ballett wird nunmal viel mit dem Körper gearbeitet. Deshalb finden wir es wichtig, dass die Leitung ein Bekenntnis abgibt, sexuelle Übergriffe nicht zu tolerieren.»
Es soll aber nicht beim Lippenbekenntnis bleiben. Die #metoo-Debatte zeitigt konkrete Folgen. Neu gibt es am Opernhaus eine klare Weisung und eine Anlaufstelle. Betroffene können sich an zwei interne Vertrauenspersonen – eine Frau und einen Mann – wenden, die speziell geschult wurden.
Damit ist man im Opernhaus einen Schritt weiter als beispielsweise am Schauspielhaus oder in der Tonhalle. Doch auch diese beiden Häuser reagieren. Sowohl die Erarbeitung von Merkblättern als auch der Aufbau einer Anlaufstelle seien in Arbeit, heisst es auf Anfrage.