Die Lärm- und Schadstoffimmissionen, die durch Flugbewegungen von Kampfjets im Gebiet Meiringen entstehen, sind nicht widerrechtlich – zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Es weist eine Beschwerde von Fluglärmgegnern ab. Die Franz-Weber-Stiftung «Giessbach dem Schweizervolk» und weitere Lärmgegner machen seit Jahren geltend, die Kampfjet-Fliegerei schade der Gesundheit der Menschen rund um Meiringen.
Doch dies sehen alle Instanzen anders. Mit ihrer Feststellungsklage blitzten die Fluglärmgegner bereits beim eidgenössischen Verteidigungsdepartement, beim Bundesverwaltungsgericht und nun auch beim Bundesgericht ab. Es befindet, die Rügen der Beschwerdeführer seien unbegründet. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liege nicht vor.
Möglicher Weiterzug nach Strassburg
Im Streit um den Fluglärm in Meiringen ist das letzte Wort auch nach dem Bundesgerichtsurteil vom Mittwoch wohl noch nicht gesprochen. Der Anwalt der unterlegenen Fluglärm-Gegner bringt eine Beschwerde in Strassburg ins Spiel.
Das Bundesgericht akzeptiere «die krasse Rechtsverweigerung gegenüber den Opfern der jahrelangen unerträglichen Immissionen», kritisierte Anwalt Rudolf Schaller auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. «Die Verlegung der Fliegerstaffel nach Meiringen durfte nicht vor einer richterlichen Abklärung dieser Immissionen erfolgen.»
Laut Schaller ist eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg möglich. Wenn nationale Gerichte wegen ihrer Nähe zur Regierung ihrer Aufgabe als unabhängige Instanzen nicht nachkämen, rechtfertige sich die Anrufung einer übernationalen Gerichtsinstanz.