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Minenwerfer-Unfall in Glarus Rekrut auf Waffenplatz wohl wegen Unachtsamkeit verletzt

  • Die Militärjustiz hat eine Voruntersuchung gegen drei Armeeangehörige zum Minenwerfer-Unfall von Ende März 2018 auf dem Schiessplatz Wichlen im Kanton Glarus beantragt.
  • Bei dem Unfall war ein Rekrut schwer im Gesicht verletzt worden. Er erlitt Verletzungen an Kiefer, Schädel und Zähnen.
  • Zwei Soldaten erlitten leichte Verbrennungen. Während einer Schiessübung war ein 8.1 cm Minenwerfer-Rohr explodiert.
  • Laut dem Oberauditorat der Militärjustiz war vermutlich ein Manipulationsfehler der Geschützmannschaft die Ursache für die Explosion des Rohrs.

Als der Lader eine zweite Wurfgranate ins Rohr gleiten liess, befand sich bereits eine nicht gezündete Wurfgranate im Rohr. Die Geschützmannschaft hatte offenbar nicht bemerkt, dass der Abschuss der ersten Granate versagt hatte.

Die zweite Wurfgranate drückte in der Folge die Granate, die sich bereits im Rohr befand, auf den Zündstift am Rohrboden. Dadurch wurde die Treibladung gezündet und durch den Überdruck zerbarst das Rohr des Minenwerfers.

Keine Materialfehler und Fehlfunktionen

Material- und schiesstechnische Untersuchungen ergaben zudem, dass weder das Minenrohr einen Materialfehler aufwies, noch Wurfgranaten oder Treibladungen nicht ordnungsgemäss funktionierten.

Deshalb steht für die Militärjustiz eine Fehlmanipulation als Unfallursache im Vordergrund. Es bestehe der Tatverdacht auf mehrfache fahrlässige Körperverletzung, Missbrauch und Verschleuderung von Material sowie Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, wie es in einer Mitteilung hiess.

Der Untersuchungsrichter hat deshalb die Eröffnung einer Voruntersuchung gegen drei Tatverdächtige beantragt. Für diese gilt die Unschuldsvermutung. Bei den drei Tatverdächtigen handelt es sich nicht um die verletzten Soldaten, wie Mario Camelin, Sprecher der Militärjustiz, präzisierte.

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