Die geplanten Änderungen im kantonalen Energiegesetz legen den Fokus auf zwei Handlungsfelder:
- Bei Neubauten soll in Zukunft der gesetzlich erlaubte Wärmebedarf gesenkt werden, es müssen also von Beginn an tiefere Energiewerte erfüllt werden.
- Bei alten Öl- und Gasheizungen soll bei einem Ersatz durch ein neues fossiles Heizsystem mindestens zehn Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energie gedeckt werden.
Der Zürcher Regierungsrat schickt die Änderungen des kantonalen Energiegesetzes nun in die Vernehmlassung.
Verbesserte Technik schafft Möglichkeiten
Der Anstoss dafür gab das neue Energiegesetz des Bundes, das eine weitere Reduktion des Energieverbrauchs verlangt. Dank der grossen Fortschritte in der Gebäudetechnik lasse sich bei Neubauten bereits viel Energie einsparen, ist Hansruedi Kunz, Leiter Abteilung Energie in der Baudirektion überzeugt. Bauherren könnten die angepeilten Vorgaben bei Neubauten bereits mit einer verbesserten Isolation erreichen, führt er als Beispiel an.
Bei Heizungserneuerung fallen zusätzliche Kosten an. Die Investitionen zahlten sich für Eigentümer aber wieder aus, sagt Hansruedi Kunz. Denn ein tieferer Energieverbrauch bringe immer auch eine Kosteneinsparung mit sich. Der Zürcher Regierungsrat möchte – wie alle anderen Kantone – die neuen Energievorgaben bis 2020 umsetzen.
Die Reaktionen
Der Zürcher Hauseigentümerverband glaubt, dass die Hausbesitzer auf gewissen Kosten sitzen bleiben. Deswegen, so Direktor Alber Leiser, wolle man sich in der Verrnehmlassung dafür stark machen, dass bei der Sanierung von Altbauten keine Zusatzkosten entstehen.
Die Zürcher Sektion der Umweltschutzorganisation WWF spricht im Zusammenhang mit den Vorschlägen der Regierung von einer verpassten Chance. Vorstandsmitglied Jonas Erni sagt, der Kanton könnte den Energieverbrauch noch deutlicher senken als um 10 Prozent. Zusätzlich müsse der Kanton weniger abhängig werden von fossilen Brennstoffen.