- Die SP Glarus verlangt in einer Motion, die Gerichtsferien bei Beschwerden im Baurecht zu streichen. So will die SP Bauherren vor missbräuchlichen Einsprachen und die dadurch bedingten Fristverlängerungen schützen.
- Der Glarner Baudirektor Robert Marti zeigt sich in einer ersten Reaktion überrascht. Erst vor kurzem wurde ein neues Baurecht in Kraft gesetzt. Damals wurden die Gerichtsferien nicht thematisiert. Der Regierungsrat wolle das Anliegen nun prüfen.
- Gerichtsferien gibt es auch in allen anderen Kantonen. Im Strafrecht besteht eine nationale Regelung, im Baugesetz beispielsweise können die Kantone eigene Regelungen treffen.
- Bei Bedarf können Gerichte aber trotz Gerichtsferien Sofortmassnahmen anordnen, erklärt der St. Galler Verwaltungsgerichtspräsident Beda Eugster auf Anfrage des Regionaljournals. Eine Streichung der Gerichtsferien hält er deshalb für unnötig.
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Motion verlangt Streichung Gerichtsferien im Kanton Glarus unter Druck
SRF 1 Regionaljournal Ostschweiz, 17:30 Uhr; trap