Verrechnungssteuer-Gesetz
Eidg. Vorlage: Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer
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JA
1'316'045 Stimmen
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NEIN
1'426'257 Stimmen
- Unternehmen müssen auf Zinserträge auch künftig eine Verrechnungssteuer bezahlen.
- Mit gut 52 Prozent hat die Stimmbevölkerung erneut eine Steuerreform verworfen.
- Zwölf Kantone befürworteten wie das Parlament und der Bundesrat die Steuerreform, 14 Kantone waren dagegen.
Der Blick auf die Abstimmungskarte zeigt einen tiefen Röstigraben. Die Westschweiz lehnte die neuen Steuerregeln geschlossen ab. In der Deutschschweiz waren die meisten Kantone für die Reform. Die grösste Ablehnung gab es im Kanton Jura mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 64 Prozent. Nidwalden sagte mit 62.7 Prozent am deutlichsten Ja.
Gegen die vom Parlament beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer hatte die SP das Referendum ergriffen. Mit der Unterstützung von Grünen, Gewerkschaften und EVP brachte sie die Vorlage nun zu Fall.
Das Ziel der Reform war es, den Schweizer Fremdkapitalmarkt zu stärken. Bundesrat und Parlament wollten ab 2023 neu herausgegebene Obligationen von der Verrechnungssteuer befreien. Zudem sollten Anteile von ausländischen Geldmarktfonds von der Stempelabgabe befreit werden. Geld, das viele Firmen heute im Ausland emittieren, sollte in die Schweiz fliessen.
Status quo gefestigt
Mit dem Nein bleibt alles beim Alten. Das heisst: Inländische Zinsen auf Obligationen unterliegen weiterhin einer Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Die Steuer bezweckt in erster Linie die Eindämmung der Steuerhinterziehung. Private Anlegerinnen und Anleger sind zumeist zu einer vollständigen oder teilweisen Rückerstattung der Verrechnungssteuer berechtigt.
Die Gegner der Steuervorlage schafften es offenbar – und nicht zum ersten Mal – auch Teile der bürgerlichen Bevölkerung zu überzeugen. Bisweilen erinnerte die Kampagne an den Abstimmungskampf zur Teilabschaffung der Stempelsteuer im Februar dieses Jahres. Damals hatten sich fast 63 Prozent der Stimmenden gegen die Steuerreform gestellt. Jetzt scheitert erneut eine Steuervorlage.
Die Bürgerinnen und Bürger hätten nichts von der Teilabschaffung der Verrechnungssteuer, machte das Referendumskomitee geltend. Es warnte vor Steuerausfällen. Altersvorsorge, Klimawandel und der Verlust an Biodiversität seien grosse finanzpolitische Herausforderungen. Da bleibe es ein Rätsel, weshalb nun jene Steuerprivilegien erhalten sollten, die sie am wenigsten nötig hätten.
Die Abschaffung der Verrechnungssteuer sei zudem ein «Freipass zur Steuerkriminalität» auf Kosten der Allgemeinheit, so die Gegner. Es gebe keinen Grund für die Reform.
Millionenausfälle befürchtet
Treiber der Vorlage waren die Wirtschaftsverbände – allen voran die Bankiervereinigung und der Dachverband Economiesuisse. SVP, FDP, Mitte und GLP unterstützten die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer.
Die Befürworter konnten letztlich nicht überzeugend darlegen, dass die Reform die Wirtschaft langfristig stärken sollte. Auf der anderen Seite konnten sie die erwarteten substanziellen Mindereinnahmen nicht negieren. Die Verwaltung gab an, dass die Teilabschaffung der Steuer kurzfristig zu einer Einbusse von einer Milliarde Franken und danach, langfristig, von jährlich rund 215 bis 275 Millionen Franken führen würde.
Die Befürworter der Reform befürchten nun, dass noch mehr Gelder ins Ausland abwandern. Die geltenden Regeln hätten Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz.