Das Zürcher Obergericht befindet den Fluglotsen für schuldig. Das Verdikt: fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs. Das Gericht hat den 36-Jährigen in zweiter Instanz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Das Bezirksgericht Bülach hatte den Lotsen vor zwei Jahren noch freigesprochen. Mit der Begründung, er könne nicht für etwas verurteilt werden, das gar nicht passiert sei.
Beinahe-Crash vor sieben Jahren
Der Vorfall, den das Gericht verhandelte, ereignete sich im März 2011. Der angeklagte Fluglotse erteilte zwei Maschinen der Swiss die Start-Erlaubnis. Und zwar auf Pisten, die sich kreuzten. Einer der Piloten brach seinen Start jedoch ab, weil er der Meinung war, die beiden Flugzeuge kämen nicht aneinander vorbei.
Nur ein paar Sekunden später und nachdem bei ihm ein Alarm losging, gab auch der Lotse den Befehl zum Abbruch des Starts.
Am Prozess vor dem Zürcher Obergericht erklärte der Beschuldigte Ende November, dass er für kurze Zeit den Überblick verloren habe. Er habe gleichzeitig auch noch einen Vermessungsflug betreuen müssen. Das könne jedem passieren, denn das System am Flughafen Zürich mit Pisten, die sich kreuzten, sei sehr kompliziert.
Die Passagiere seien nur theoretisch in Gefahr gewesen. Denn er habe nach dem Alarm richtig reagiert. Er habe keine Regeln verletzt und jederzeit sein Bestes gegeben.
Staatsanwalt spricht von Fahrlässigkeit
Dieser Ansicht widersprach der Staatsanwalt. Der Fluglotse habe die Kontrolle verloren, das sei fahrlässig. Laut dem Staatsanwalt wäre es ohne weiteres möglich gewesen, die Gefährdung vorauszusehen. Der Beschuldigte sei nicht genügend aufmerksam gewesen.
Der Staatsanwalt fordert eine Verurteilung wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs und dafür eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 100 Franken. Das Obergericht setzte das Strafmass nun auf 90 Tagessätze zu 210 Franken, also fast 19'000 Franken.
Urteil «unverständlich»
Der Schuldspruch unverständlich, sagt die Flugsicherungsgesellschaft Skyguide, die Arbeitgeberin des Lotsen gegenüber dem «Regionaljournal». Das Urteil verbessere die Flugsicherheit keineswegs. Wenn ein Fluglotse Angst habe vor einer Anklage, melde er Vorfälle nicht mehr. Darunter leide die Fehlerkultur.
Enttäuscht zeigt sich auch der Anwalt des Fluglotsen. Das Obergericht habe die Arbeitssituation des Beschuldigten zu wenig beachtet; die hohe Belastung sowie das komplexe Pistensystem am Flughafen. Er wolle die schriftliche Begründung nun genau prüfen: «Vieles spricht für einen Weiterzug», so der Anwalt. Gut möglich also, dass der Fall bald vor Bundesgericht kommt.