Die Untersuchungshaft im Kanton Zürich gilt als die restriktivste Haftform überhaupt. So verbringen die Häftlinge, gerade am Wochenende, bis zu 23 Stunden pro Tag in der Zelle. Rechtskräftig verurteilte Straftäter können hingegen von Resozialisierungsmassnahmen profitieren.
Nach heftiger Kritik an diesem Haftregime, unter anderem von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter, lockert der Kanton Zürich nun per Ende Jahr die Bedingungen der Untersuchungshaft. Die Insassen sollten sich mindestens acht Stunden ausserhalb ihrer Zelle aufhalten können – in Gruppen, bei Beschäftigungsprogrammen oder neu auch bei Mahlzeiten, sagt Roland Zurkirchen, der die Untersuchungsgefängnisse im Kanton Zürich leitet.
Neu führt die Justizdirektion ein Zweiphasenmodell ein: Wenn keine Verdunkelungsgefahr mehr besteht, werden die Bedingungen gelockert. Die zweite Phase soll mehr Möglichkeiten zur Kommunikation und sozialem Austausch bieten. So sollen die Häftlinge telefonieren oder auch am Wochenende Besuch empfangen dürfen.
Wir wollen den schädlichen Nebenwirkungen der Untersuchungshaft entgegenwirken.
Die Lockerungen lösen bei den Kritikern der Haftbedingungen gemischte Gefühle aus. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagt etwa die Anwältin Tanja Knodel gegenüber «Schweiz Aktuell», aber es sei ein Tropfen auf dem heissen Stein.
Das neue Modell bringt Besserungen, aber wir sind weit weg von einem guten U-Haft-Regime.
Die Zahl der Aufenthaltstage in der Untersuchungshaft im Kanton Zürich hat seit 2013 um 16 Prozent auf 116'453 im Jahr 2017 abgenommen. Dies sei darauf zurückzuführen, dass die Kriminalität im Kanton Zürich wie in der ganzen Schweiz abgenommen habe.