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Nach Vorfällen Genauere Kontrollen für Chefs in Luzerner Verwaltung

Die Regierung präsentiert Vorschläge, wie sie die Aufsicht über die Verwaltungsspitze verbessern will. Hintergrund sind Affären im Polizeikorps und in der Informatikabteilung.

Die Vorgeschichte: Es war im Jahr 2013 als eine Affäre in der Dienststelle Informatik des Kantons Luzern für Schlagzeilen sorgte. In mehreren Fällen soll das Beschaffungs- und Kreditrecht verletzt worden sein. Dazu kamen Vorfälle übermässiger Gewalt im kantonalen Polizeikorps.

Diese Vorkommnisse führten zu Untersuchungen der Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Kantonsrats. Ausserdem forderte die AKK im Jahr 2014, dass die Regierung ihre Aufsicht über die Verwaltungsspitze verbessern müsse.

Nun hat der Luzerner Regierungsrat Vorschläge für eine bessere Aufsicht präsentiert: Mit einer Anpassung des Organisationsgesetzes und weiterer Erlasse will der Luzerner Regierungsrat die Führung und Aufsicht innerhalb der kantonalen Verwaltung klarer regeln.

Bestimmungen präzisiert: Im Zentrum der Revision stehen die Grundsätze, nach denen sich die Tätigkeit und die Führung der Veraltung zu richten hat. Die einzelnen Bestimmungen wurden überarbeitet und präzisiert. Diese betreffen vor allem die Verantwortlichkeiten der Regierungsräte und der Dienststellenleiter.

Mehr Kommunikation: Im Speziellen soll etwa die Kommunikation zwischen dem Regierungsrat und den Dienststellenleitern verbessert werden. So wurde die Informationspflicht konkretisiert. Wörtlich steht im Vorschlag des Regierungsrats: «Die Informationspflicht umfasst die rechtzeitige Information über wichtige Vorgänge [...], wenn sie Auswirkungen auf die Finanzen der Dienststelle oder die politische Verantwortung des Departementsvorstehers oder der Departementsvorsteherin haben oder sonstige Belange von öffentlichem Interesse betreffen.» Dabei steht es den Regierungsräten offen, konkretere Fälle zu formulieren, in denen die Chefs informieren müssen.

Der Kantonsrat behandelt die geplanten Änderungen voraussichtlich ab Januar 2017. Diese könnten danach frühestens im September in Kraft treten.

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