- Der Basler Erziehungsdirektor Conradin Cramer ist kurz davor die «venia docendi» (Lehrerlaubnis) zu erhalten. Damit verbunden ist der Titel «Privatdozent».
- Die Juristische Fakultät der Uni Basel erachtet sich als unbefangen, die Habilitations-Leistungen des Erziehungsdirektors zu bewerten.
- Trotzdem gibt es eine zusätzliche Vorsichtsmassnahme: Abweichend von der Regel wurde ein zusätzlicher externer Gutachter zugezogen.
- Vorlesungen von Privatdozenten werden an der Juristischen Fakultät der Uni Basel mit rund 9'000 Franken pro Semester vergütet.
Conradin Cramer ist knapp dreiviertel Jahre im Amt als Regierungsrat und wird bald einen Nebenjob haben. Er bewirbt sich um die Habilitation an der Universität Basel. Er legt eine sogenannte Sammelhabilitation vor, bestehend aus zehn juristischen Arbeiten.
Die Juristische Fakultät erachtet den Leistungsausweis von Conradin Cramer als genügend und hat ihn für den 9. November zum Probevortrag eingeladen. Abschliessend wird die Universitäts-Regenz über die Verleihung der Habilitation und des Titels «Privatdozent» entscheiden. Wer aber zum Probevortrag vorgeladen wird, darf davon ausgehen, dass man auch die letzte Hürde auf dem Weg zur Habilitation schaffen wird.
Aufgrund der besonderen Umstände ist das strengere Verfahren gerechtfertigt
Die Juristische Fakultät ist sich der Brisanz des Falles bewusst. Immerhin sitzt Conradin Cramer als Erziehungsdirektor auch im Universitätsrat, dem obersten Gremium der Universität.
Daniela Thurnherr, Dekanin der Juristischen Fakultät, betont aber, dass man sich «absolut frei» fühle und keine Vor- oder Nachteile befürchte, wenn man den eigenen Erziehungsdirektor bewerten müsse. «Wir sind unbefangen, denn der Unirat beschäftigt sich mit strategischen, langfristigen Entscheiden und daraus entsteht kein Interessenskonflikt mit der Juristischen Fakultät.»
Das Verfahren ist klar, mir ist wohl dabei
Eine Vorsichtsmassnahme hat die Juristische Fakultät trotzdem getroffen. Daniela Thurnherr: «Damit sicher nicht der Eindruck entsteht, es würde etwas nicht mit rechten Dingen zu und her gehen, haben wir uns entschieden, einen zusätzlichen dritten externen Gutachter zu engagieren.» Normalerweise wird ein Habilitationsverfahren von einem fakultätsinternen Gutachter und von zwei externen Gutachtern bewertet. «Conradin Cramer hat so ein strengeres Verfahren als sonst, aufgrund der besonderen Umstände ist dies aber gerechtfertigt.»
Erziehungsdirektor Conradin Cramer sagt: «Die Abgrenzung zwischen meinem Amt und dem Habilitationsverfahren ist klar geregelt. Mir ist wohl dabei.» Er habe sich nie überlegt, wegen seines Regierungsamtes die Habilitation zurückzuziehen, sagt er weiter. Als Privatdozent wird er in Zukunft pro Semester zwei Wochenstunden unterrichten müssen. So sieht es die Habilitationsordnung vor. Dies sei kein Problem, sagt Conradin Cramer: «Ich werde die Lektionen am Wochenende vorbereiten. Es ist für mich als Erziehungsdirektor bereichernd, selber unterrichtend vor den Studierenden zu stehen.»
Langer Habilitationsprozess
Conradin Cramer war die letzten sieben Jahre als Habilitant an der Juristischen Fakultät der Universität Basel tätig. Die Bewerbung um die Habilitation hat sich mit dem Amt als Regierungsrat überschnitten. Wenn er nun die Prüfung zum Privatdozenten schafft, wovon man heute ausgehen kann, wird er nicht der einzige Regierungsrat sein, der an der Juristischen Fakultät der Universität Basel unterrichtet.
Auch Wirtschaftsdirektor Christoph Brutschin ist dort aktiv. Er ist zwar nicht Privatdozent, hat aber einen Lehrauftrag für Rechnungswesen. Jedes zweite Semester unterrichtet er eine Wochenstunde. Ein Engagement, das schon zurück geht auf die Zeit, als er noch nicht in der Basler Regierung war. Zum Zeitaufwand sagt Christoph Brutschin: «In meine Ferien muss dann eben auch noch ein Fachbuch mit.» Auch der ehemalige Gesundheitsdirektor Carlo Conti unterrichtete während seiner Amtszeit an der Universität Basel.