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Neue Abgaben beim Verdichten Änderung im Luzerner Baugesetz

Nicht nur bei Einzonungen, sondern auch beim verdichteten Bauen soll eine Abgabe für die Wertsteigerung gezahlt werden.

Der Kantonsrat Luzern verankerte am Montag in der zweiten Lesung den Mehrwertausgleich im Planungs- und Baugesetz. Umstrittener Punkt der Gesetzesrevision war die Mehrwertabgabe bei Umzonungen und Aufzonungen. Von diesem wird nur ein Mehrwertausgleich bei Einzonungen verlangt. Fredy Winiger von der SVP versuchte diese Mehrwertabgabe zu verhindern. Die Abgabe würde das Wohnen verteuern und eine innere Verdichtung behindern, sagte er.

«Alle Gewinne gleich behandeln»

Michael Töngi der Grünen widersprach. Die Mietpreise richteten sich mehr nach dem Markt als nach den Kosten, sagte er. Eine Mehrwertabgabe werde nur einen kleinen Einfluss auf die Mietzinsen haben.

Baudirektor Robert Küng sagte, es gehe darum, die verschiedenen Planungsgewinne gleich zu behandeln. Er zeigte sich überrascht über die erneute Diskussion zur Mehrwertabgabe bei Verdichtungen, nachdem das Parlament dem Ansinnen in der ersten Lesung klar zugestimmt habe.

Geschenkte Wertsteigerung

Wird ein Grundstück eingezont oder umgezont, gewinnt es an Wert, ohne dass der Eigentümer etwas dafür getan hat. Der Bund schreibt vor, dass bei Einzonungen neu mindestens 20 Prozent des Mehrwertes abgeschöpft werden müssen.

Luzern geht wie andere Kantone in der Zentralschweiz nicht über diesen Satz hinaus. Der Freibetrag liegt bei 100'000 Franken. Bei Grundstücken unter 300 Quadratmetern wird ebenfalls keine Abgabe fällig. Bei Um- und Aufzonungen wird die Abgabe nur dann erhoben, wenn die Gemeinde mit dem Grundeigentümer keine vertragliche Regelung findet.

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