Den Besitzern von Drohnen oder Modellflugzeugen fehle oft das Bewusstsein, dass sie mit ihren Fluggeräten die Luftfahrt gefährden können, schreibt das BAZL in seiner Mitteilung vom Dienstag. In diesem Jahr hätten zwei Linienpiloten gemeldet, dass auf ihrem Anflug auf Basel respektive Zürich in unmittelbarer Nähe ihres Passagierflugzeuges eine Drohne auftauchte.
Die neue Karte zeigt die Bestimmungen des entsprechenden Gesetzes nun grafisch auf. Dieses schreibt vor, dass ferngesteuerte Fluggeräte in einem Umkreis von fünf Kilometern von einem Flugplatz nicht betrieben werden dürfen. An Flughäfen oder Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollen gibt es zudem Kontrollzonen, die weit über diesen Radius hinaus gehen.
Für Filmaufnahmen Bewilligung einholen
In solchen Zonen darf die Höhe von 150 Metern ohne Bewilligung nicht überstiegen werden. Wer beispielsweise für eine Filmaufnahme eine Ausnahmebewilligung benötigt, findet die Bewilligungsstelle ebenfalls auf der Karte. Ausnahmen können der Flugverkehrsleiter oder der Flugplatzhalter erteilen.