Es war eine Forderung aus der Politik, die Volksvertreter im Aargauer Kantonsparlament hatten sie eingebracht und mehrheitlich begrüsst. Die Regierung hat sie in eine Verordnung geschrieben und viele – vor allem berufstätige – Eltern haben sich wohl gefreut: Lehrer sollen ihre Weiterbildung in den Ferien machen, die Schule fällt deswegen nicht mehr aus.
Seit dem neuen Schuljahr gilt die Regelung. Doch bei der Schulaufsicht des Bildungsdepartements sind Reklamationen eingegangen, bestätigt der Kanton auf Anfrage von SRF. Nicht alle Schulen halten sich daran.
Windisch nutzt ein «Schlupfloch»...
Beispiel Windisch: Der Unterricht an einer Primarschule fällt hier an einem Mittwoch im September und an einem Mittwoch im Oktober aus. Begründung: «Weiterbildung Lehrpersonen». Die Vermutung liegt nahe: Die Schule umgeht die neue Regelung - schliesslich hatten sich Lehrerinnen und Lehrer darüber sowieso nicht begeistert gezeigt.
Schulleiter Philipp Grolimund widerspricht. Seine Schule halte sich sehr wohl an die neue Verordnung. «Allerdings gibt es sogenannte Kompetenztage. Drei Tage bzw. sechs Halbtage, an denen die Schulpflege schulfrei geben kann. Diese Tage können für interne Veranstaltungen und Weiterbildungen genutzt werden», so die Erklärung aus Windisch.
... doch das «Schlupfloch» gebe es nicht
Gibt es also ein elegantes «Schlupfloch»? Da widerspricht nun das Bildungs- und Kulturdepartement in Aarau. Und es wird etwas kompliziert: Tatsächlich gebe es diese «Kompetenztage». Tatsächlich dürfen kommunale Schulbehörden also drei Tage pro Jahr die Schule ausfallen lassen.
Aber: Dafür gebe es klare Kriterien, denn diese Regelung habe mit den unterschiedlichen religiösen und kommunalen Feiertagen im Kanton zu tun.
«Es geht um Feiertage, Brückentage oder Tage vor dem Semesterende», erklärt BKS-Sprecherin Simone Strub. Das heisst also: Die Schulpflege darf den Unterricht zum Beispiel am Freitag nach Auffahrt oder am Freitag vor den Sportferien ausfallen lassen. Und natürlich darf sie an diesen Tagen dann auch die Lehrerschaft für eine Weiterbildung aufbieten.
Das sagen andere zum «Fall Windisch»
Aber: An einem Mittwoch mitten im Jahr schulfrei verordnen mit der Begründung «Weiterbildung», das gehe definitiv nicht, heisst es beim Kanton. Die Schulaufsicht schreite in solchen Fällen ein.