- Das neue Gesetz lässt Ermittlungen bei vermutetem Missbrauch in der Sozialhilfe wieder zu.
- Das Kantonsparlament schliesst mit dem Entscheid vom Montag eine Gesetzeslücke.
- Das Bundesgericht hatte vor drei Jahren befunden, dass im Kanton Zürich die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Sozialdetektive fehlen.
Die Abstimmung über die Gesetzesvorlage ging äusserst knapp aus: Das Parlament stimmte dem neuen Gesetz mit 88 gegen 85 Stimmen zu. Der Widerstand kam von bürgerlicher Seite. Sie bemängelten, dass die Detektive zu stark eingeschränkt würden. So lässt das Gesetz unangekündigte Hausbesuche oder das Anbringen von GPS-Trackern an Fahrzeugen nicht zu.
Widerstand kam auch von ganz Links: Kaspar Bütikofer von der AL sah im neuen Gesetz eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und der Würde von Menschen, die Sozialhilfe beziehen.
Im Parlament setzt sich aber eine Allianz aus SP, Grünen, EVP, GLP und Teilen der CVP knapp durch. Das letzte Wort ist möglicherweise damit aber noch nicht gesprochen. Es könnte sein, dass die bürgerlichen Parteien das neue Gesetz vors Volk bringen.