Fürs Bussenverteilen war im Kanton Luzern bis anhin die Polizei zuständig. Ab dem 1. Januar 2020 haben neu jetzt auch kantonale Wildhüter die entsprechende Kompetenz. Dessen müssen sich vor allem Hundehalterinnen und Hundehalter bewusst sein. Im Wald und auch am Waldrand gilt während gewissen Monaten Leinenpflicht. Wer seinen Hund trotzdem frei herumlaufen lässt, kann mit 100 Franken gebüsst werden – neu eben auch von Wildhütern.
Mit bis zu 30'000 Franken können im Kanton Zug neu Personen zur Kasse gebeten werden, welche Kundgebungen und Anlässe organisieren, an welchen es zu Gewalt kommt.
Und im Kanton Nidwalden tritt das neue Gastgewerbegesetz in Kraft. Wer dort einen Take-away-Betrieb mit sechs oder mehr Sitzplätzen eröffnen will, braucht neu einen Fähigkeitsausweis.