Laut dem Nidwaldner Steuergesetz ist das jährliche Ausfüllen einer Steuererklärung eigentlich Pflicht. Mit einer Motion will die Nidwaldner CVP-Landrätin Therese Rotzer diese Pflicht für AHV- und IV-Bezüger, die über kein Erwerbseinkommen und kein grosses Vermögen verfügen, aufheben.
Statt eine Steuererklärung auszufüllen sollen diese nur noch mit einer Unterschrift auf einem Formular bezeugen müssen, dass sich ihre finanzielle Situation im Verlauf der Steuerperiode nicht verändert habe.
Mühe mit der Steuererklärung
Sie sei immer wieder von älteren Leuten angesprochen worden, dass ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung zunehmend Mühe bereite oder dass sie dafür Treuhänder bezahlen müssten. «Einfach ein Formular ausfüllen ist effizienter für die Leute und die Behörde», sagt Therese Rotzer.
Bei Pro Senectute unterstütze man grundsätzlich alles, was das Leben für die ältere Generation einfacher mache, sagt Ruedi Fahrni, Geschäftsleiter der Pro Senectute Luzern.
«Es gibt aber sehr viele ältere Personen, die wegen Krankheit oder einem Heimeintritt Veränderungen haben bei ihrem Vermögen. Für diese ist es wichtig, dass sie jährlich eine Steuererklärung ausfüllen können.» Für diejenigen, welche jedes Jahr dieselben Zahlen einfüllen, sei die Vereinfachung mit einem Formular aber sinnvoll.