Die Vorgeschichte: Nach einem tödlichen Hundebissvorfall im Kanton Zürich wurde das Gesetz angepasst. Ab 2008 mussten Hundehalter einen obligatorischen Sachkundenachweis erwerben. Dabei ging es um die theoretische sowie die praktische Ausbildung der Hundehalter. Diese Regelung wurde auf Anfang Jahr ersatzlos gestrichen.
Der Vorstoss: Verschiedene Bündner Grossrätinnen und Grossräte forderten in einem Vorstoss, dass die Bündner Regierung selber aktiv werden solle und eigene Regeln erlässt. Sie argumentierten, die schweizweit obligatorischen Kurse seien eine gute Sache gewesen. Vorfälle mit Hunden seien auch in Graubünden zurückgegangen.
Antwort der Regierung: Auch die Bündner Regierung findet, man habe gute Erfahrungen gemacht mit diesen Kursen. Die Hundebesitzer hätten ihre Fachkompetenz im Bereich Tierschutz, aber auch im Umgang mit dem Hund in der Öffentlichkeit stark gesteigert. Die Regierung will nun, dass Leute, die sich zum ersten Mal einen Hund zulegen, einen obligatorischen Kurs absolvieren müssen. Sie ist bereit, den Vorstoss umzusetzen.