September 2015: Kurden und Türken geraten bei einer Demonstration in Bern aneinander. Es gibt Verletzte. Lange kann die Polizei die mutmasslichen Täter nicht aufspüren. Nach einem erfolglosen Aufruf an die Täter, sich zu melden, hat die Polizei vor zwei Wochen zusammen mit der Staatsanwaltschaft Bilder im Internet veröffentlicht.
Die Behörden sind weniger sensibel als früher.
Auch bei anderen Demonstrationen oder Hooligan-Krawallen haben die Berner Behörden auf dieses sogenannte Drei-Stufen-Modell zurückgegriffen: Zuerst warnt die Polizei öffentlich, dass sie die Bilder veröffentlichen wird, so dass Betroffene sich melden können. Dann kommen die Fotos mit den abgedeckten Gesichtern ins Internet, zuletzt werden auch die Gesichter gezeigt.
Problematische Fahndung?
Früher habe es gegen diese Fahndungsmethode im Internet viele Bedenken gegeben. Heute seien die Behörden weniger sensibel im Umgang damit, kritisiert der Medienanwalt und Dozent für Informations-Recht Georg Gremmelspacher. Die Konsequenz: Die Behörden würden sich heute eher für diese – in seinen Augen – problematische Fahndung entscheiden. Die Leute bleiben ein Leben lang an den Pranger gestellt.» Schliesslich sei nicht garantiert, dass die Bilder tatsächlich aus dem Internet verschwinden.
Die Hemmschwelle ist nicht tiefer.
Die Behörden müssten sich wieder vermehrt überlegen, ob sie wirklich gleich auf dieses Mittel zurückgreifen wollten, meint der Medien-Anwalt. Ist die Hemmschwelle also tiefer als früher? Nein, sagt der Berner Staatsanwalt Christof Scheurer. «Wir prüfen eine Fahndung via Internet jedes Mal sehr genau nach bestimmten Kriterien.»
Im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen in Bern zwischen Türken und Kurden komme aber noch eine weitere Komponente ins Spiel, sagt Anwältin Ingrid Indermaur. Sie ist Mitglied der «Demokratischen Juristen», ein Verein, welche sich für Grundrechte einsetzt. Es sei möglich, dass der türkische Geheimdienst diese Bilder auf der Seite der Kantonspolizei anschaue und die Demo-Teilnehmer fichiere.
Nicht alleine entscheiden
Die Anwältin fragt sich, ob die Staatsanwaltschaft solchen Gefahren auch genügend Rechnung trägt. Deshalb fordert sie, dass jeweils ein unabhängiger Richter die Fälle genau prüft und für jede einzelne Fahndung grünes Licht gibt. «Die Eingriffe in die Persönlichkeit sind gross.» Die Staatsanwaltschaft kann heute alleine entscheiden, ob sie mit Hilfe der Kantonspolizei Bilder von mutmasslichen Tätern ins Internet stellt.
(Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 6:32 Uhr; Echo der Zeit, 18 Uhr)