- Die Roggenstrasse führt durch einen Wald auf den Oensinger Hausberg Roggen auf 841 Meter über Meer.
- Die Bürgergemeinde Oensingen hat 2015 einen Teil der Strasse betoniert, obwohl sie genau wusste, dass sie das nicht darf.
- Das Solothurner Verwaltungsgericht hat nun entschieden: Der Beton-Belag muss wieder weg.
- Die Bürgergemeinde gibt sich nicht geschlagen und geht vor Bundesgericht.
Das Solothurner Verwaltungsgericht hat für die Bürgergemeinde Oensingen kein gutes Wort übrig: «Aufgrund der Vorgeschichte in Sachen Befestigung der Roggenstrasse muss die Beschwerdeführerin als evident bösgläubig bezeichnet werden», steht im Urteil, welches das Oltner Tagblatt am Dienstag publik gemacht hat.
Die Vorgeschichte: 2009 hat das Verwaltungsgericht erlaubt, dass die Bürgergemeinde den mittleren Teil der Roggenstrasse befestigt, weil dieser steil ist. Das Gericht hat gleichzeitig klar gemacht: Für den unteren Teil der Strasse wird es keine Bewilligung geben. Trotzdem hat die Bürgergemeinde Oensingen 2015 den unteren Teil der Strasse auf einer Länge von rund 600 Metern betoniert.
Gerade wegen dieses evident bösgläubigen Verhaltens hält es das Verwaltungsgericht für verhältnismässig, wenn die Bürgergemeinde den Beton-Belag wieder herausreissen muss. «Das Vorgehen der Beschwerdeführerin weist einen besonders schweren Unrechtsgehalt auf und ist stossend», steht dazu im Urteil.
Es wäre falsch, wenn diejenigen, die ohne Baubewilligung und bösgläubig bauten, besser gestellt würden als jene, welche die Vorschriften und Verfahren einhalten
Die Bürgergemeinde Oensingen will weiterkämpfen. Am Dienstag hat sie beschlossen, das Urteil vor Bundesgericht zu ziehen. «Weil uns das Naherholungsgebiet Roggen soviel Wert ist», sagt Präsident Remo Liechti zu SRF.
Auf dem Roggen befindet sich ein Ausflugs-Restaurant. Zudem fährt seit zwei Jahren ein kleines Postauto auf den Berg. Ausflügler und Postauto seien auf die befestigte Strasse angewiesen, begründet Liechti.
Dass die Bürgergemeinde nicht hätte betonieren dürfen, weiss der Präsident. Er will vor Bundesgericht denn auch nicht in erster Linie Recht bekommen. Sondern er will erreichen, dass die Bürgergemeinde den Beton-Belag nicht wieder herausreissen muss, dass das Bundesgericht dies als unverhältnismässig taxiert.
In anderen Fällen seien Strassen zu Berggasthöfen auch ohne Bewilligung befestigt worden und hätten dann trotzdem belassen werden dürfen. «Unsere Strasse ist nicht gleich behandelt worden wie Strassen an anderen Orten», regt sich Remo Liechti über den Kanton und das Verwaltungsgericht auf.
Es bestehe «kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht», hält das Verwaltungsgericht dazu fest.