Ende 2018 läuft die 15-jährige Verjährungsfrist ab im Steuerstreit zwischen Remo Stoffel und den Behörden. Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts, das «Regionaljournal Graubünden» hat darüber berichtet.
Urteil des Verwaltungsgerichts
Die Richter hatten im April entschieden, dass Remo Stoffel für das strittige Jahr 2003 ein Einkommen von 24,75 Millionen und ein Vermögen von 13,2 Millionen Franken versteuern muss.
Aktuell geht es damit um eine Steuerrechnung von rund acht Millionen für das Jahr 2003.
«Lex Stoffel» für eine längere Verjährungsfrist
Doch ob der Valser Unternehmer davon je einen Franken zahlen muss, ist offen. Er hat den Entscheid an das Bundesgericht weitergezogen. Die Gründe dafür wollte Remo Stoffel nicht kommentieren. Die Uhr tickt also, es bleiben dem höchsten Schweizer Gericht noch eineinhalb Jahre für einen Entscheid, bevor die Forderungen verfallen.
Ein erstes Mal wäre die Verjährungsfrist fast Ende 2013 verstrichen. Doch quasi in letzter Minute revidierte der Grosse Rat in der Junisession das Steuergesetz und verlängerte die Verjährungsfrist von 10 auf 15 Jahre.
Meine Damen und Herren Grossräte, soll nun wirklich der Staat zuschauen, wie Steuerforderungen in Millionenhöhe untergehen?
Regierungsrätin Barbara Janom begründete die Gesetzesänderung damals mit wenigen, dafür gewichtigen Steuerfällen und plädierte an den Rat, der Änderung zuzustimmen. Es gehe um «Steuerforderungen in Millionenhöhe».
Im Parlament sprach man hinter vorgehaltener Hand damals auch von einer «Lex Stoffel» – und damit von einem massgeschneiderten Gesetz genau für den Fall, wie er jetzt vor dem Bundesgericht hängig ist.
SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30 Uhr; habs