Wo in der Stadt Solothurn darf vierstöckig gebaut werden? In welchen Quartieren sind wie viele Parkplätze nötig? Und soll in bestimmten Zonen bis um 4 Uhr morgens gefeiert werden dürfen? Um diese und viele weitere Fragen geht es in der Solothurner Ortsplanungsrevision. Diese definiert, wie sich die Stadt bis ins Jahr 2035 entwickeln soll.
Der Solothurner Gemeinderat hat sich bereits mehrmals mit dieser Revision beschäftigt. Mehre hundert Seiten umfassen die verschiedenen Reglemente und Pläne.
Braucht Solothurn eine Partyzone?
Bei der Diskussion im Gemeinderat ging es um grundsätzliche Positionen. Soll die Stadt etwa steuern können, dass Bewohner bestimmter Quartiere vom Auto auf den öffentlichen Verkehr umsteigen – indem es neben den Wohnhäusern weniger Parkplätze hat.
Diskutiert wurde aber auch das Nachtleben. Das Stadtbauamt schlägt dazu mehrere Zonen vor. In der Wohnzone sollen kleine Restaurants oder Kaffees möglich sein. In der Gastrozone B – der gesamten Altstadt sowie hauptsächlich entlang grosser Strassen – sollen Betriebe am Wochenende um 2 Uhr schliessen müssen.
Und in der Gastrozone A – der eigentlichen Solothurner Ausgehmeile – sollen am Wochenende Öffnungszeiten bis 4 Uhr gelten. Dazu gehören unter anderem das sogenannte «Aaremürli», eine Strasse am Fluss mit vielen Bars, sowie die Kulturfabrik Kofmehl ausserhalb der Stadt.
Trotz Bedenken in mehreren Punkten schickte der Gemeinderat die Ortsplanung einstimmig in die öffentliche Mitwirkung. Es gab keinen Widerstand, weil die Parteien nun vor dieser Mitwirkung ihre Positionen und Meinungen einbringen können. Im September soll es mehrere Veranstaltungen zur Planung geben, damit möglichst grosse Teile der Bevölkerung ihre Meinung zur Stadtentwicklung abgeben. So solle etwa explizit die Gastroszene gefragt werden, wie sie zu den geplanten Gastro- und Partyzonen steht.