Nicht alle eingezogenen Ausweise werden zurückgegeben, sondern nur sogenannte «Warnungsentzüge». Laufende Verfahren werden eingestellt. Betroffene Personen bekommen den Fahrausweis per Post zurück. Die erhobenen Kosten werden zurückerstattet.
Gerichtsentscheid
Die Behörden in Liechtenstein gingen bis anhin davon aus, dass eine Regelung zwischen der Schweiz und Liechtenstein aus dem Jahr 1977 als rechtliche Grundlage für die Praxis der Fahrausweisentzüge ausreiche. Der Liechtensteiner Staatsgerichtshof entschied nun anhand eines Einzelfalles, dass die Regelung nicht genüge.
Ein ähnlicher Fall führte auch in der Schweiz dazu, dass ein Zusatzartikel ins Gesetz aufgenommen wurde, der die Rechtslage wieder klärte. Dasselbe wird nun auch Liechtenstein tun. Wann genau das neue Gesetz in Kraft tritt, ist aber noch unklar.
Freipass für Raser?
Vorerst kann die zuständige Behörde in Liechtenstein keine Ausweise mehr aufgrund von Verstössen in der Schweiz entziehen. Dies sei im Moment nur bei schweren Verstössen oder gesundheitlichen Problemen möglich, da bei solchen eine andere gesetzliche Grundlage gelte.