Das St. Galler Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob die Gemeinden ihre Aufträge für teure Softwarelösungen öffentlich ausschreiben müssen oder nicht. Auf diesen Entscheid hat Abacus mit einer Beschwerde gegen 66 der 77 St. Galler Gemeinden gedrängt. Einen Teilerfolg konnte Abacus verbuchen. Mit einer superprovisorischen Verfügung hat das Gericht erlassen, dass die Gemeinden vorläufig keine Software mehr beschaffen dürfen.
Gemeinden berufen sich auf Ausnahmefall
Die Gemeinden sind überzeugt, dass ihre Praxis im Rahmen des Beschaffungsrechts liegt. Grosse Aufträge müssen im Grundsatz ausgeschrieben werden. «Wir berufen uns auf einen Spezialfall, den das Beschaffungsrecht auch vorgibt», sagt Mario Fedi, Mediensprecher der Vereinigung der St. Galler Gemeinden und Gemeindepräsident von Weesen. Beschaffungen hoher Komplexität beispielsweise könnten eine Ausnahmeregelung ermöglichen, eine Ausschreibung sei in diesen Fällen nicht zwingend. Deshalb sei es rechtens, dass die Gemeinden ihre Aufträge direkt an das St. Galler Verwaltungsrechenzentrum (VRSG) vergeben.
Der Fall liegt beim St. Galler Verwaltungsgericht. Erachte das Gericht die öffentliche Ausschreibung auch bei der Gemeindesoftware als zwingend, würden die Gemeinden ihre Praxis ändern, sagt Fedi weiter.