«Wir haben heute Post von Abacus erhalten, welche die vier Gemeinden betrifft», bestätigte Thomas Scherrer, Leitender Gerichtsschreiber am St. Galler Verwaltungsgericht, eine entsprechende Mitteilung von Abacus am Montag.
Die Softwarefirma mit Sitz in Wittenbach wirft zahlreichen Ostschweizer Gemeinden vor, Informatik-Aufträge nicht auszuschreiben, sondern direkt an das Verwaltungsrechenzentrum St. Gallen (VRSG) zu vergeben. Diese Aktiengesellschaft befindet sich im Besitz der öffentlichen Hand.
Nach Interventionen von Abacus hatte die Weko vor einem Jahr eine Untersuchung durchgeführt. Dabei ging es um die Frage, ob die VRSG Leistungen ausschreiben muss. Dies ist laut der Weko nicht der Fall, weil die VRSG nicht dem Vergaberecht unterstehe.
Beschwerde gegen grosse Gemeinden
Die Weko empfahl den öffentlichen Aktionären jedoch, sich gegenüber der VRSG wettbewerbsneutral zu verhalten und Aufträge nach den Regeln des Beschaffungsrechts zu vergeben. Abacus habe die Gemeinden daraufhin schriftlich kontaktiert, teilte das Unternehmen am Montag mit. Da mit einer Ausnahme keine Gemeinde reagiert habe, bleibe jetzt nur der Gang vor Gericht.
Die Beschwerde wegen Verletzung des öffentlichen Beschaffungsrechts richtet sich vorerst gegen St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach. Diese gehörten zu den grossen Gemeinden, die ihre Softwarelösungen vom VRSG beziehen. «Wir gehen davon aus, dass Gemeinden ab 4500 Einwohnern die Aufträge zumindest im Einfachen Verfahren ausschreiben müssen», schreibt Abacus.