Im Jahr 2003 unterzeichnete die Ausserrhoder Regierung eine Vereinbarung mit der UBS, dass die Akten im Besitz der Bank bleiben. Dafür gab diese ein teilweises Einsichtsrecht. Das will der Kantonsrat und nun auch die Regierung ändern. Sie betonen, dass diese Akten zur Geschichte des Kantons gehören und deshalb auch im Staatsarchiv untergebracht sein müssen.
Die Regierung versucht nun, die Akten aus den UBS-Archiven in Herisau und Basel zurückzuholen. Die Geschichte der ARKB werde aber vorerst nicht aufgearbeitet, betont Frau Landammann Marianne Koller. Das sei Aufgabe der Historiker und Journalisten.
Ein zweiter Teil der ARKB-Akten waren bislang im Besitz des damaligen Verwaltungsratspräsidenten Hans-Rudolf Merz. Diese Akten lagerten zwar bereits im Staatsarchiv, durften aber nur mit seiner Einwilligung eingesehen werden. Diese werden nun aber bereits in den öffentlichen Bestand überführt, erklärte Marianne Koller.