Die am Dienstag im St. Galler Amtsblatt veröffentlichte Konkursanzeige ist nur vorläufig. Sie ist nicht rechtskräftig, weil sich die Kentaro AG gegen den Konkurs durch mehrere Instanzen wehrt.
Das Unternehmen hatte gegen die Konkurseröffnung durch das Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland vom 2. Juli 2015 eine Beschwerde eingereicht, die am 7. August vom Kantonsgericht abgewiesen wurde. Nächste Instanz ist nun das Bundesgericht.
Keine Aktiven feststellbar
In der Begründung des Konkursantrags heisst es zur Kentaro AG, in der Schweiz gebe es gegenwärtig keine Ansprechperson, die dem Konkursamt verbindliche Auskünfte erteilen könne. Man habe keine Aktiven der Kentaro AG in der Schweiz feststellen können, steht im Amtsblatt. Laut Handelsregistereintrag wohnt der einzige eingetragene Verwaltungsrat in London.
Das aktuelle Verfahren hat bereits eine längere Vorgeschichte: Es ist bereits der zweite Versuch St. Galler Gerichte, über die Kentaro AG den Konkurs zu verfügen. 2014 wehrte sich das Unternehmen dagegen bis vor Bundesgericht - und bekam dort im Oktober 2014 Recht. Die Konkurseröffnung wurde danach aufgehoben.
Im Visier der Bundesanwaltschaft
Im Mai 2015 geriet das Unternehmen aus anderen Gründen in die Medien: Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Fifa-Funktionäre hatte sich die Bundesanwaltschaft auch mit der Kentaro AG beschäftigt: Die Firma habe der Bundesanwaltschaft am 27. Mai Informationen übergeben, bestätigte Jürg Blaser, Sprecher der Bundesanwaltschaft, gegenüber der sda.
Die Kentaro AG war eine Zeitlang gross im Fussballgeschäft: Sie vermarktete diverse Grossklubs, unter anderem aus der Premier League. Einige Jahre lang konnte sich die Firma die Rechte an der brasilianischen Nationalmannschaft sichern. Das Unternehmen organisierte vor der WM 2006 das Trainingslager der Brasilianer in Weggis LU. 2012 war Kentaro Veranstalter des Testspiels Brasilien - Bosnien-Herzegowina in der St. Galler AFG-Arena.