Im Kanton Thurgau fordern die drei Gemeinden mit einem Durchgangsheim, dass sie nicht auch noch den rechtlichen Beistand für die jugendlichen Asylbewerber ohne Begleitung übernehmen müssen. Die sogenannten UMAS sollen von einem kantonal eingesetzten Beistand betreut werden. Die entsprechende Motion im Kantonsrat wurde von 83 der 130 Räte mitunterzeichnet. Damit fordern die drei betroffenen Gemeindepräsidenten eine Lösung, wie sie auch auf nationaler Ebene vorgeschlagen wird.
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wird in eine ähnliche Richtung überlegt. Laut der stellvertretenden Departementssekretärin Angela Koller wird über einen zentralen Beistand diskutiert. Noch offen sei die Finanzierung.
Im Kanton St. Gallen machen es die Gemeinden
Gegenteiliger Meinung sind die Gemeindevertreter im Kanton St. Gallen. Sie finden, dass es keine kantonale Stelle braucht. Im November 2015 wurde ein entsprechender Budgetposten vom Kantonsrat gestrichen.
Die St. Galler Gemeinden haben sich zwischenzeitlich untereinander in einem Solidaritätspool organisiert. Dieser trägt die Kosten, die durch die Rechtsbeistände anfallen, welche von den Gemeinden gestellt werden.