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Ostschweiz Glarus: Burka-Verbot wäre rechtlich zulässig

Ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum sei rechtlich zulässig, so wie das Burka-Verbot im Tessin. Zu diesem Schluss ist die Glarner Regierung gekommen. Entscheiden wird die Landsgemeinde.

Die Regierung untersuchte die Rechtsfrage aufgrund eines so genannten Memorialantrages, den ein Glarner Bürger einreichte. Der Antragssteller fordert einen Artikel in der Kantonsverfassung: Niemand soll sein Gesicht im öffentlichen Raum verhüllen dürfen. Einzig der Kanton Tessin kennt bislang ein solches Verbot, bekannt als «Anti-Burka-Gesetz».

Die Frage der Rechtmässigkeit sei nicht von Vorneherein klar gewesen, teilte die Glarner Regierung am Dienstag mit. Sie beruft sich unter anderem auf das Tessiner Burka-Verbot und das gleiche Verbot in Frankreich.

Eine rechtliche Prüfung findet auch im Kantonsparlament, dem 60-köpfigen Landrat, statt. Das Parlament entscheidet zudem über die Erheblichkeit des Antrages. Findet der Memorialantrag über das Verhüllungsverbot bei mindestens zehn Landräten Anklang, wird das Begehren der Landsgemeinde als ausgearbeitete Vorlage unterbreitet.

Polizeigesetz weist Lücken auf

Zudem soll im Glarnerland die Videoüberwachung von kantonalen und kommunalen Gebäuden im Datenschutzgesetz auf zeitgemässer Grundlage geregelt werden. Die Glarner Regierung hat eine Teilrevision des Polizei- und des Datenschutzgesetzes an das Parlament verabschiedet. Das Polizeigesetz von 2007 weise Lücken auf im Datenschutz, in der Gewaltprävention, im Jugendschutz und in der Vermisstensuche.

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