2013 habe die Zürcher Gesundheitsdirektion 1,29 Millionen Franken für Rechnungen an die Klinik Aadorf bezahlt, schreibt Franziska Egli von der Gesundheitsdirektion. Dabei handelt es sich um den Kostenanteil für Zürcher Patienten, die sich in Aadorf behandeln liessen. Die Zürcher Patienten sind für die psychiatrische Klinik wichtig. Rund 40 Prozent aller Patienten stammen aus dem Nachbarskanton, heisst es bei der Klinik. Aus dem Thurgau kommen laut dem Kanton Thurgau weniger als 10 Prozent.
Möglich ist die Behandlung für Zürcher Patienten im Thurgau, weil sich die Klinik Aadorf auf der Thurgauer Spitalliste befindet. Seit 2012 gilt der Grundsatz der freien Spitalwahl. Deshalb ist der Kanton Zürich verpflichtet, bei Kliniken auf der Spitalliste seinen Anteil zu übernehmen. Dagegen wehrt sich Zürich nun vor Bundesverwaltungsgericht. Die Zürcher Gesundheitsdirektion fordert eine Mitspracherecht bei der Spitalplanung, weil der Thurgau mit den Zürcher Patienten gerechnet habe und damit die Zürcher Spitalplanung torpediert werde.
Vor dem Gericht hängig ist auch eine ähnliche Beschwerde des Kantons Zürich an die Adresse von Graubünden. Dabei geht es um Zürcher Patienten in der psychiatrischen Clinica Holistica im Unterengadin.