Die Parlamentsmehrheit folgte damit der vorberatenden Kommission. Als Argumente wurden etwa die Belastung des Geländes durch die nahen Hochspannungsleitungen angeführt. Hinzu kamen Sicherheitsbedenken. Diese stammten von den benachbarten Industriebetriebe für das vorgesehene Gelände, wie die Gossauer Stadtverwaltung mitteilte. «Das sind zynische Argumente», sagt der oberste Raumplaner des Kantons St. Gallen, Ueli Strauss.
Die Suche beginnt von Neuem
Der Kanton St. Gallen wollte das Grundstück im Gossauer Industriegebiet erwerben, um einen Durchgangsplatz für zehn Wohnwagen oder Wohnmobile für Fahrende einzurichten. Gegen die Pläne gab es fünf Einsprachen, die jedoch abgewiesen worden waren.
Für einen zonenkonformen Durchgangsplatz hätte das Industriegebiet Ost in eine Intensiverholungszone umgezont werden müssen. Mit dem Nein des Stadtparlaments kann der Durchgangsplatz nicht verwirklicht werden. Der Kanton St. Gallen ist damit wieder auf Feld eins.
Fünf Jahre lang hat der Kanton St. Gallen geplant, zwei Gebiete sah er als geeignete Durchgangsplätze. Aus beiden Gemeinden bekamen er und die Fahrenden einen Korb. 2014 sagte die Bevölkerung in Thal Nein zu einer Umzonung. Am Dienstag nun Gossau ebenso.
Fahrende besitzen aber ein Anrecht auf Stand- und Durchgangsplätze. 2003 entschied das Bundesgericht im Sinne der Minderheit. St. Gallen nimmt nun wieder die Liste mit möglichen Standorten zur Hand. Wie es auf Anfrage heisst, müssen die Durchgangsplätze in der Nähe von Agglomerationen sein. Für den Kanton heisst das, dass er in der Region Wil, St. Gallen, im Rheintal und im Linthgebiet auf die Suche geht.