Der Pegelstand in den Bächen und Flüssen im Kanton Thurgau ist auf das Minimum gesunken. Der Kanton Thurgau verhängte deshalb ein Wasserentnahmeverbot welches am kommenden Freitag, 14. August, in Kraft tritt. Davon betroffen sind auch die Bauern, welche über eine Konzession zur Wasserentnahme verfügen. Alternativ können sie Wasser aus den weiterhin freigegebenen Gebieten Rhein, Untersee oder Bodensee sowie direkt aus Grundwasser beziehen. Zudem kann eine Sonderkonzession für den weiteren Bezug aus Bach und Fluss beantragt werden. Das Amt für Umwelt entscheidet über Sonderfälle.
Beim Verband Thurgauer Landwirtschaft nimmt man das Verbot gelassen entgegen. Geschäftsstellenleiter Jürg Fatzer erklärt, dass lediglich ein geringer Teil aller Bauernbetriebe betroffenen ist. Das Verbot ist unbefristet und dauert solange, bis die Wasserpegel wieder ansteigen.